Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 34

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ob das, was wir uns zu erreichen vorgenommen haben, erreicht werden kann. Die beiden Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, die um 4 Milliarden € geringere Schätzung der Ausgaben bis 2019, aber auch das Erreichen von 60,1 Jahren beim Pensions­antrittsalter, zeigen, dass es Faktoren gibt, die in die richtige Richtung zeigen.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wöginger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Aus meiner Sicht ist der Entwurf des Gutachtens der Pensionskommission lückenhaft. Ich erkläre auch kurz, warum: Man geht ohne Erklärung von anderen Annahmen aus. Es fehlt zum Beispiel das Rehab-Geld, es ist das kürzlich beschlossene Budget aus meiner Sicht nicht abgebildet, es gibt eine Abweichung vom Gutachten des vorigen Jahres um mehr als einer Milliarde Euro, und Faktum ist – und darum geht es mir –: Es steigt der Bundesbeitrag jährlich an, und zwar nicht nur nominell, das ist ja erklärbar, sondern auch prozentuell, gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Da gibt es diese Marke der 3 Prozent. Wir überschreiten jetzt die 3,5 Prozent. Das heißt, es fehlt aus meiner Sicht eine gewisse Nachhaltigkeit in unserem Pensionssystem, das ich nicht schlecht­rede, und ich betone auch, dass die Maßnahmen greifen, die wir gemeinsam gesetzt haben, aber das System ist aus meiner Sicht zu wenig nachhaltig.

Meine Frage daher, Herr Bundeskanzler: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein neuer Entwurf ausgearbeitet wird, in dem auch die genannten Punkte abgebildet werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Herr Abgeordneter, im Zusammenhang mit dem Pensionsgutachten ist es natürlich am besten, wenn jene Rede und Antwort stehen, die es gemacht haben. Es waren ja nicht mein Haus oder die bei mir zuständigen Beamten, die das gemacht hätten; da würde ich jetzt dafür Rede und Antwort stehen.

Ich gehe daher davon aus, dass man zwar trefflich über Gutachten streiten und verschiedener Meinung sein kann, auch etwas nachfordern oder etwas Zusätzliches verlangen kann, dass diese Einschätzungen aber doch – so war das ja in der Ver­gangenheit auch – in den Aspekten, die ich genannt habe, nämlich in der Entwicklung der Ausgaben und in der Entwicklung des Pensionsantrittsalters, auf Fakten beruhen. Dass es zusätzliche Aspekte gibt, hat uns ja veranlasst, diesen Monitoringbericht zu vereinbaren, der am 29. Februar 2016 kommt, und auf dessen Basis haben wir genau die Fragen zu erörtern, die Sie angesprochen haben: Sind die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, auf gutem Weg und ausreichend? Sind zusätzliche, vertiefende Maß­nahmen notwendig? Gibt es vielleicht auch eine, die in die falsche Richtung läuft und die zu überarbeiten ist? Wo stehen wir?

Besonders möchte ich aber Ihren Satz unterstreichen, dass wir unser Pensionssystem nicht schlechtreden, und das, was wir erreicht haben, klarstellen sollten. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Neubauer.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Herr Bundeskanzler, ich bin schon seit mehreren Jahren Mitglied der Pensionskommission, die sich ja für die Sicherung der Pensionen in der Zukunft einsetzen soll. Wir haben in den letzten Jahren leider erleben müssen, dass diese Kommission eigentlich sachlich nicht mehr zusammengefunden hat, sondern dass ein politisches Hickhack entstanden ist, wenn es darum ging, die Parameter festzulegen, die mein Vorredner gerade angesprochen hat. Das hat dazu geführt – weil Sie von Fakten gesprochen haben, die uns ab 1. Jänner 2016 zeigen werden, wohin der Weg führen wird –, dass das Gutachten in breiter Form abgelehnt wurde.

 


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