Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ja, bei diesen höchst sensiblen Daten über uns alle sind natürlich Kosten da. Und dass die Kosten teilweise sogar um eine Spur höher sind, das sage ich Ihnen auch ganz offen. Ich bin sehr froh, dass es so ist, weil allein die Sicherheitsaufwendungen, die angewandt werden müssen – es geht schließlich um alle unsere Daten –, es mir ehrlich gesagt wert sind, dass das vielleicht sogar um eine Spur mehr kostet. (Abg. Neubauer: Aha, da ist der Rechnungshof wieder egal!) – Das hat sogar der Rech­nungshof anerkannt, weil der Rechnungshof auch anerkennt, dass die sehr sensiblen Daten, die im Sozialbereich gesammelt werden, die Grundlage unseres ganzen SV-Systems sind und dass die auch etwas wert sind.

Zum Thema Mindestsicherung habe ich schon vorher etwas gesagt, vielleicht noch eine kleine Botschaft: Die Grenze von 1 500 €, die der Deckel werden soll, das alles wird in Verhandlungen entschieden, von den Bundesländern gemeinsam mit der Koali­tion, denn die Mindestsicherung ist und bleibt in erster Linie eine Angelegenheit der Länder. Wir haben ja nur einen gemeinsamen Rahmen zur Verfügung gestellt bezie­hungsweise geschaffen. Das möchte ich nur festhalten. Das betrifft derzeit 7 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich muss fairerweise ergänzen, dass Herr Kollege Loacker zu jenem gar nicht so kleinen Kreis von Mandataren gehört, die ein hohes Maß an Anwesenheit zu verzeichnen haben, und dass die große Mehrheit der Mandatare hier im Haus mit großem Einsatz hervorragende Arbeit leistet. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und NEOS. – Abg. Steinbichler: Herr Präsident, haben wir eine Versammlung der Sozialversicherungsträger?)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. – Bitte.

 


13.08.24

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Kickl hat in seiner Rede sehr eindrücklich vorgetragen, wie umfangreich dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz ist. (Rufe: Keck!) – Kollege Keck, Entschuldigung!

Ich möchte nun einen Punkt herausnehmen, und zwar Punkt 19. Hier geht es also um – ich zitiere –:

„Anpassung der Rechtsgrundlage für den Datenfluss zwischen den Finanzbehörden und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern an die Änderungen der Hauptfest­stellung nach dem Bewertungsgesetz 1955“.

Das klingt sehr kompliziert und ist es auch, wie so vieles in diesem Sozialgesetz. (Abg. Steinbichler: Bist du noch nicht im Ausschuss drinnen?!)

Worum geht es nun, meine Damen und Herren? – Es geht darum, einer sozialen Schieflage, in die gerade kleinere Landwirte in der Zukunft gekommen wären, frühzeitig vorzubeugen und sie abzuwehren.

Worum es im Detail geht, möchte ich an einem Beispiel festmachen: Wenn ein Land­wirt im Jahr 2017 seinen Mehrfachantrag im Frühjahr stellt und aus diesem Mehrfach­antrag heraus eine Förderzusage von 4 500 € bekommt, dann am 1. November zeitgerecht seinen Pensionsantrag stellt, in diese wohlverdiente Pension geht und seinen Betrieb verpachtet, dann ist es so, dass er bedingt durch diese Neuerhebung der Einheitswerte mit Vieh- und Größenzuschlägen in Summe auf einen Einheitswert von über 1 500 € im Jahr 2018 kommen wird und damit die Versicherungspflicht über­schreitet. (Abg. Steinbichler: Luxuspensionen!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite