Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 98

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Daher ist es zu begrüßen, dass es entsprechende Projekte gibt. Ein Projekt wird im Jänner 2016 gemeinsam mit dem AMS, dem Wirtschaftsministerium und dem Sozial­ministerium begonnen, wo es vor allem darum geht, die Kompetenzen bei den jungen Menschen festzustellen – die wichtige Orientierungsphase –, darüber zu diskutieren, welche Chancen sie in der Zukunft haben und welche Qualifikationen sie sich erwer­ben können, über die individuelle Betreuung und Begleitung vor Ort, die Begleitung von Lehrlingen im Betrieb und im Rahmen ihrer Ausbildung, aber auch über die Unter­stützung bei der Wohnsituation und natürlich – weil es da auch immer wieder Schwie­rig­keiten gibt, was keine Frage ist bei jungen Menschen – über Nachhilfe und Unter­stützung in den Berufsschulen.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir da dranbleiben, gerade auch jetzt in dieser Phase, wo wir die Möglichkeit und die Chance haben, viele junge unbegleitete Minderjährige, die in unser Land geflüchtet sind, ausbilden zu lassen, damit es da auch weitere Möglichkeiten gibt, diese Menschen genau in jenem Bereich unterzubringen, wo ein großer Bedarf besteht und die entsprechenden Platzverhältnisse da sind.

Ich bitte darum, dass wir im Sinne dieser jungen Menschen, im Sinne der Zukunft unserer Jugend weitertun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


13.17.09

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zum Thema Unterbringung von Lehrlingen: Die Wahl eines Lehrberufes ist für den weiteren Lebensweg maßgeblich. Eine Abhängigkeit von Wohnort, Lehrstelle sowie der schulischen Ausbildung sollte sich nicht nachteilig auf die Berufswahl auswirken. Die Gleichheit der Bundesländer und deren Bewohner ist ein Grundrecht.

Angeboten werden sowohl Lehrberufe mit wöchentlichen Schultagen als auch mit einer sogenannten Blockschulzeit. Die Schulzeit entspricht der Arbeitszeit, sodass Wegekos­ten ebenso wie die Unterbringung in einem Lehrlingsheim für den Auszubildenden einen nicht unerheblichen Aufwand darstellen beziehungsweise die Lehrlingsent­schädi­gung als nicht kostendeckend zu bezeichnen ist.

Die Lehrlingsentschädigung stellt für den Auszubildenden einen wesentlichen Bestand­teil seines Wertigkeitsgefühls dar und ist in zahlreichen Berufsgruppen gerade in den ersten Lehrjahren extrem unterschiedlich. Nicht außer Acht zu lassen ist, dass Eltern von Auszubildenden nicht immer über ausreichende Finanzmittel verfügen, um die Differenzbeträge zum Unterbringungsaufwand aus der eigenen Tasche finanzieren zu können.

Im Zuge der Asylproblematik werden nur unbegleitete minderjährige Fremde mit einem Tagessatz von 95 € unterstützt. Die Fahrt- und Unterbringungskosten sind, bezogen auf die monatlichen Aufwendungen, weit vom angesprochenen Tagessatz entfernt, sodass eine monatliche Lehrlingsunterstützung für Fahrtkosten sowie Unterbringung zu befürworten ist. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

13.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais zu Wort. – Bitte.

 


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