Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 99

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13.19.10

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben schon gehört: Im Sozialrechts-Änderungsgesetz sind eine Fülle von Gesetzen enthalten, die alle wichtig und gut sind.

Ich möchte über die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze sprechen, die jetzt bei 31,17 € liegt und deren Aufhebung vorgezogen wird, denn sie war ursprünglich erst 2017 vorgesehen, und jetzt ist es eben möglich, wenn die technischen Voll­ziehungsvoraussetzungen für den Hauptverband gegeben sind.

Ich denke, das ist ein sehr guter Schritt für die Arbeitnehmer sowie für die landwirt­schaftlichen und die gewerblichen Betriebe, denn oft, wenn man gerade jemanden braucht in der Erntezeit oder in der Gastronomie, wenn ein Autobus kommt, geht es sich zwar mit dem monatlichen Grenzbetrag gut aus, aber der tägliche Grenzbetrag war ein Hindernis. So ist das jetzt für alle Beteiligten eine sinnvolle, praktikable Lösung.

Besonders freue ich mich aber über die Regelung betreffend die Notärzte, denn Österreich verfügt über ein wirklich gutes Notärzte- und Rettungssystem. Damit das auch in Zukunft so bleibt und vor allem auch im ländlichen Raum so bleiben kann, muss natürlich immer wieder an gewissen Stellschrauben gedreht werden. Wir haben es ja heute schon gehört: Die Notärzte waren jahrzehntelang auf Werkvertragsbasis bei den Rettungsorganisationen tätig. Seit 2010 ist eben die 48-Stunden-Regelung zum Tragen gekommen, wobei sie hauptberuflich im Krankenhaus arbeiten und das zusammengezählt worden ist. Daher ist es gerade im ländlichen Raum – und aus meinem Heimatbundesland Niederösterreich weiß ich es – oft schon sehr schwierig geworden, die Notarztdienste lückenlos zu besetzen.

Ich möchte noch einen Aspekt beleuchten. Kollegin Dietrich und Kollegin Mückstein haben angesprochen, dass es zu wenige Ärzte gibt. Wir haben 4,8 Ärztinnen und Ärzte pro 1 000 Einwohner, und damit liegen wir eigentlich schon noch wesentlich über dem OECD-Schnitt von 3,2 Ärzten; wir haben allerdings ein Verteilungsproblem zwischen städtischem und ländlichem Raum.

Mit diesem Gesetz wird jetzt eben ermöglicht, dass die Arbeitszeiten nicht mehr zusammengezählt werden, sondern das eine ist ein Dienstverhältnis und das andere eine freiberufliche Tätigkeit. Das hilft uns natürlich im ländlichen Raum besonders. Es haben auch unsere Landeshauptleute angesprochen, dass vor allem sie diese Geset­zesänderung wollen. Auch für den Einzelnen ist es sehr gut, wenn er klinisches Personal zur Verfügung hat. Die Notfallmediziner können das wirklich auch bestens und können sich dabei auch weiterbilden und lernen.

In diesem Sinne bedanke ich mich für das Gesetz und denke, es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


13.22.42

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer auf der Galerie! Sie wis­sen, heute ist ein wichtiger Tag – der Internationale Tag der Menschenrechte. Und ich hätte eine Frage in die Runde hier im Haus: Gibt es hier jemanden, der eventuell im Rollstuhl sitzt oder bereits einmal eine Zeit lang gesessen ist? Gibt es hier jemanden, der etwas schlechter hört? Gibt es hier jemanden, der eine Brille trägt? Gibt es hier jemanden, der Kontaktlinsen trägt, auch oben auf der Galerie? Hatten Sie schon


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