Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 120

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betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“

Eingebracht in der 109. Sitzung des Nationalrats am 10.12.2015 im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1376/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung der VKI-Finanzierung“ (914 d.B.)

Wie in der Presse vom 14.02.2015 berichtet, hat der Verein für Konsumenten­infor­mation (VKI) einen Leitfaden mit 105 verschiedenen Gütezeichen veröffentlicht und analysiert. Auf Grund der aktuellen finanziellen Situation des VKI ist allerdings zu befürchten, dass in der Zukunft derartige Berichte nicht mehr möglich sind, da solche Studien aufwendig und kostspielig sind.

Die Arbeit für den VKI ist wichtig für die Vorbereitung für das Gütesiegel-Gesetz, welches dringend notwendig ist. Die hohe Anzahl der Gütezeichen im Bericht bestätigt unser Anliegen ein einheitliches System zu schaffen – sprich ein Gütesiegel für alle Produkte.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kenn­zeich­nungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Auf­zucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffel gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädi­gung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzten.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als „österreichisch“ ausgeben dürfen, obwohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebo­tenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lage­rung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 


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