Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 129

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14.58.52

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Frau Kollegin Aubauer, ich habe geglaubt, Sie sind das Sprachrohr der Pensionistinnen und Pensionisten. – Ich habe mich geirrt: Sie sind das Sprachrohr der Banken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deckelung der Banken-Überziehungszinsen: Mehr als 13 Prozent verlangen heimische Banken seit Jahren an Überziehungszinsen. Im Gegensatz dazu liegen die Habenzinsen nur mehr knapp über der Wahrnehmungs­grenze. Was wir dringend brauchen, Herr Minister, sind klare gesetzliche Regelungen, was die Überziehungszinsen betrifft.

Oft ist es auch so, dass Banken den Kunden einen Überziehungsrahmen einräumen, ohne dass die Kunden entsprechend aufgeklärt werden. Ich glaube, das ist nicht ganz richtig. Besser wäre es, wenn die Kunden von den Bankern dementsprechend aufge­klärt würden. Und was diesen Überziehungsrahmen mit 13 Prozent und mehr betrifft: Da wäre ein kurzfristiger Kredit besser, da würden die Kundinnen und Kunden oft besser aussteigen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

15.00


Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den 20. Tagesordnungspunkt.

15.00.09Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 6417/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft mit der Ordnungszahl 6417/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung wurde bereits verteilt, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer/die Schriftführerin erübrigt.

Ist der Herr Bundesminister im Haus? (Abg. Moser: … Rupprechter in Paris!) – Er ist im Kommen. (Bundesminister Brandstetter betritt soeben den Sitzungssaal.) Ich be­grüße Herrn Bundesminister Brandstetter, der – wie auch zu Beginn der Sitzung bekannt gegeben – Herrn Bundesminister Andrä Rupprechter vertritt. Herzlich will­kommen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt.

Herr Abgeordneter Neubauer, Sie sind am Wort. – Bitte.

 


15.01.41

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese kurze Debatte zur Anfrage EURATOM sollte nicht nur das Thema EURATOM an sich und meine beiden dazu eingereichten Anfragen beinhalten, sondern für dieses Hohe Haus insgesamt eine Frage aufwerfen, nämlich inwieweit Anfragebeantwortungen in der letzten Zeit eine inhaltliche Substanz aufweisen. Wir sind der Meinung, dass wir als frei gewählte Mandatare der Republik Österreich das Recht haben, auf entsprechende Anfragen auch entsprechende Antworten zu erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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