16.40
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich habe im Eifer des Gefechtes bei meiner letzten Rede vergessen, einen Entschließungsantrag einzubringen, der sich aktuell auf die „Zielpunkt“-Situation bezieht, und das möchte ich jetzt nachholen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten zum Inhalt hat. Dieser Überziehungsrahmen soll für den Zeitraum der Abwicklung der Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem IESF bei allen in Österreich tätigen Bankinstituten eingeräumt werden. Die für diesen Zeitraum bei den Bankinstituten entstehenden Zins- und Gebührenansprüche aus diesem Überziehungsrahmen für die den einzelnen Arbeitnehmern jeweils zugeordneten Gehaltskonten sollen mit dem IESF gegenverrechnet werden.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.42
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm und weiterer Abgeordneter betreffend Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten
eingebracht in der 109.Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2015 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 20: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 665/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Deckelung der Bank-Überziehungszinsen (915 d.B.)
Im Zuge der aktuellen Zielpunktpleite, rechtfertigte der für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds(IESF) zuständige Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) seinen Widerstand gegen eine vorzeitige Auszahlung der Ansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer im Zuge eines Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszahlung von Ansprüchen an Zielpunkt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (Novembergehälter und Weihnachtsgeld 2015) damit, dass er mit den Banken auf „freiwilliger Basis“
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