Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 157

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16.40.11

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich habe im Eifer des Gefechtes bei meiner letzten Rede vergessen, einen Entschließungsantrag einzu­bringen, der sich aktuell auf die „Zielpunkt“-Situation bezieht, und das möchte ich jetzt nachholen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfrei­stellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einräumung eines Überzie­hungs­rahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten zum Inhalt hat. Dieser Überziehungsrahmen soll für den Zeitraum der Abwicklung der Ansprüche der Arbeit­nehmer gegenüber dem IESF bei allen in Österreich tätigen Bankinstituten eingeräumt werden. Die für diesen Zeitraum bei den Bankinstituten entstehenden Zins- und Gebührenansprüche aus diesem Überziehungsrahmen für die den einzelnen Arbeit­nehmern jeweils zugeordneten Gehaltskonten sollen mit dem IESF gegenverrechnet werden.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.42

 


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm und weiterer Abgeordneter betreffend Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten

eingebracht in der 109.Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2015 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 20: Bericht des Ausschusses für Konsumen­tenschutz über den Antrag 665/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Deckelung der Bank-Überziehungszinsen (915 d.B.)

Im Zuge der aktuellen Zielpunktpleite, rechtfertigte der für den Insolvenzentgeltsiche­rungsfonds(IESF) zuständige Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) seinen Widerstand gegen eine vorzeitige Auszahlung der Ansprüche an die betrof­fenen Arbeitnehmer im Zuge eines Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszah­lung von Ansprüchen an Zielpunkt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (Novemberge­hälter und Weihnachtsgeld 2015) damit, dass er mit den Banken auf „freiwilliger Basis“


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