Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 158

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ohnehin großzügige Überziehungsrahmen inklusive Zins- und Gebührenfreistellungen verhandelt hätte.

Durch diese Vereinbarungen mit den Bankinstituten Bank Austria, BAWAG, Erste Bank und Sparkassensektor sowie Raika-Sektor wäre eine vorzeitige Auszahlung der Ansprüche in einem Vorgriff auf die durch den IESF daher nicht notwendig. Mit dieser Vorgangsweise werden die betroffenen Mitarbeiter jedoch dem Wohlwollen und schlussendlich auch der Willkür der einzelnen Bankinstitute ausgesetzt. Gleichzeitig begibt sich auch der Arbeits- und Sozialminister als Teil der Bundesregierung in eine Abhängigkeit gegenüber einzelnen Banken bzw. dem Bankensektor insgesamt. Dies könnte in weiterer Folge dazu führen, dass notwendige gesetzliche oder verwaltungs­rechtliche Maßnahmen gegenüber einzelnen Banken bzw. dem Bankensektor insgesamt nicht oder nicht im sachpolitisch erforderlichen Ausmaß gesetzt werden.

Um diese Schieflage zu Lasten der Mitarbeiter und Anspruchsberechtigten aus dem IESF bzw. gegenüber dem Arbeits- und Sozialminister zu beheben, wäre deshalb insge­samt eine gesetzliche Regelung notwendig, um die Einräumung eines Überzie­hungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung im Rahmen eines IESF-Verfahrens für Anspruchsberechtigte allgemein einzuführen. Die daraus entstehenden Kosten für die Banken sollten dann aus den Mitteln des IESF beglichen werden um hier eine für alle Beteiligten faire und transparente Regelung zu schaffen. Durch eine rasche Abwicklung der Ansprüche durch den IESF hätte es dieser dann auch in der Hand, die Kosten für den IESF gering zu halten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einräumung eines Überzie­hungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinstituten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten zum Inhalt hat. Dieser Überziehungsrahmen soll für den Zeitraum der Abwicklung der Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem IESF bei allen in Österreich tätigen Bankinstituten eingeräumt werden. Die für diesen Zeitraum bei den Bankinstituten entstehenden Zins- und Gebührenansprüche aus diesen Überziehungsrahmen für die den einzelnen Arbeitnehmern jeweils zugeordneten Gehaltskonten soll mit dem IESF gegenverrech­net werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte.

 


16.42.11

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Konsumentenschutz und Überziehungszinsen: Unbe­stritten ist, dass Kreditzinsen derzeit sehr günstig angeboten werden. Zeiten einer anhaltenden Flaute der Wirtschaft, flankiert mit einer zunehmenden Zahl an Insol­venzen, stellen für Dienstnehmer insolventer Betriebe, abgesehen von etwaigen Leis­tungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds, eine besondere Belastung dar.

 


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