Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 159

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Es kann nicht angenommen werden, dass Bankinstitute von sich aus für jene Kunden aktiv werden, welche kurzfristig zur Überbrückung von finanziellen Engpässen eine Kontoüberziehung beziehungsweise einen Kredit benötigen. Folge ist die Überziehung eines allfälligen Kreditrahmens.

Dem Konsumenten ist die Möglichkeit einzuräumen, Fremdfinanzierung so günstig wie möglich zu gestalten. Regulierungen sind vielfach Gangart eines finanziellen Kon­zeptes. In Zeiten einer unsicheren Wirtschaftslage ist dem Konsumenten ein finanzier­bares Konzept anzubieten. Überziehungszinssätze bis zu 13 Prozent sind weder vertretbar noch finanzierbar. Die derzeit gültige Gesetzeslage ist daher zugunsten einer Finanzierbarkeit entsprechend zu ändern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

16.43

16.43.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 915 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einräumung eines Überziehungsrahmens inklusive Zins- und Gebührenfreistellung bei Bankinsti­tuten im Rahmen eines IESF-Verfahrens für den Kreis der Anspruchsberechtigten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

16.45.00 21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 560/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenstopp für Bürger bis 2018 (916 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 21. Punkt der Tagesord­nung. – Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass voraussichtlich auch hierüber bald die Abstimmung stattfinden wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.

 


16.45.38

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Auf ein Neues: Gebührenstopp bis 2018, das war im Ausschuss ein großes Thema, weil die Befürch­tung, vor allem bei der ÖVP, der Bürgermeister-Fraktion, geäußert wurde, dass die Gemeinden dann in Konkurs gehen müssten. Das befürchte ich nicht, vielleicht kann ich es noch einmal kurz erklären.

Hintergrund dessen ist, dass sehr, sehr viele Kosten laufend auf die Bevölkerung übergewälzt werden, in Form von Gebühren, Kanalgebühren, Müllgebühren, Wasser­gebühren, diverse andere Gebühren. Wir sind daher der Meinung, dass gerade in der derzeitigen Situation, wo die meisten Leute mit ihrem Einkommen nicht das Auskom­men finden, Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam einen Schulterschluss machen und einen Gebührenstopp, das heißt keine Erhöhungen, bis 2018 veranlassen sollten.

 


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