Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 180

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bezügegesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2015) (902 d.B) in der Fassung des Ausschussberichtes (940 d.B.)

Die unterzeichnenden Abgeordneten bekennen sich zur Unterstützung der Polizistin­nen und Polizisten angesichts der derzeitigen Herausforderungen aufgrund der Flücht­lingssituation.

Die andauernde und über das normale Maß hinausgehende physische und psychische Belastung der Polizistinnen und Polizisten sowie die draus resultierenden Kranken­stände, teilweise aufgrund sog. „innerer Ursachen“ werfen Fragen hinsichtlich der Unter­scheidung zwischen Dienstunfällen und nicht zu Dienstunfällen zählenden länge­ren Krankenständen aufgrund außergewöhnlich großer psychischer dienstlicher Belas­tungssituationen auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der bevorstehenden Gespräche für ein neues Dienstrecht sozialpartnerschaftliche Gespräche auch zum Thema länger­dauernde Krankenstände aufgrund außergewöhnlich großer psychischer dienstlicher Belastungssituationen von Polizistinnen und Polizisten zu führen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


17.13.51

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Lieber Otto Pendl, da du das verabsäumt hast, möchte ich mich zu Beginn meiner Rede bei den Lehrerinnen und Lehrern bedanken, die tagtäglich ihre Arbeit machen. Ich bin sehr froh, das heute tun zu dürfen.

Weniger froh bin ich allerdings, auf etwas hinweisen zu müssen, was eine Ungerech­tigkeit in unserem Dienstrecht darstellt. Wir haben im Februar das LehrerIn­nen­dienstrecht Neu beschlossen. Und das ist insbesondere bei jungen Lehrerinnen und Lehrern durchaus positiv aufgenommen worden. Es sind 300, 400 € brutto mehr Anfangsgehalt. Die meisten Lehrkräfte haben in dieses neue LehrerInnendienstrecht optiert.

Im September waren drei Lehrerinnen bei mir mit ihrem Personalvertreter Andreas Hammerer – übrigens ein Fraktionskollege von Ihrer Seite (in Richtung ÖVP); der Kollege Sieber wird ihn aus dem Bregenzer Wald kennen – und haben mir eine spezielle Situation geschildert. Diese Lehrerinnen sind sehr engagiert. Die Schulleitung anerkennt das. Und diese Lehrerinnen werden auch damit beauftragt, junge Lehrkräfte in den Beruf einzuführen, ihnen beiseite zu stehen. Jetzt kam es zu der paradoxen Situation, dass die seit Jahren im Dienst befindlichen Lehrerinnen weniger verdienen als jene, die sie in den Beruf hineinbegleiten sollen. Das ist insofern etwas schwer nachvollziehbar, als diese Lehrerinnen erstens engagiert sind – ich habe es schon erwähnt – und zweitens auch eine gewisse Gerechtigkeit vom Staat erwarten. Das sind in diesem Fall Lehrerinnen, die nicht schon als Jugendliche den Traumberuf Lehrerin hatten, sondern im höheren Alter – zum Teil jedenfalls – eingestiegen sind und nie in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite