Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 185

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Nichtsdestotrotz hat diese Novelle sehr viele technische Anpassungen – technische Anpassungen insofern, als viele kleine Regelungen enthalten sind. Sie kennen das BDG, Herr Abgeordneter Lausch. Sie wissen, wie dick das Büchlein des BDG ist. Es ist ganz einfach schwierig, sich da durchzulesen.

Das geht noch viel weiter, als wir es hier jetzt diskutiert haben, denn es verhandelt nicht nur der öffentliche Dienst, der Bundesdienst, sondern es verhandeln ja auch die Gemeindebediensteten gemeinsam mit dem öffentlichen Dienst. Das schlägt letzt­endlich auf 300 000 Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete durch, die für den Staat, für das Land, für die Gemeinde arbeiten.

Herr Kollege Lausch, da stellen Sie sich dann aber auch hin und sagen, dass Sie im Ausschuss dagegen gestimmt haben, dass die Obergrenze für Schmerzensgeld für Polizisten, wenn der Täter nicht belangt werden kann, von 9 700 € auf 12 200 € ange­hoben wird. Da stellen Sie sich dann bitte auch hin und sagen den Kolleginnen und Kollegen, dass Sie gegen diese Gehaltserhöhung von 1,3 Prozent gestimmt haben (Abg. Pendl: Genau!), denn das ist dann auch die Begründung, wo man einmal sagen kann, Sie sind gegen jede Verbesserung, Sie wollen immer nur einsparen! Anderer­seits bringen Sie Anträge ein, was es wieder zusätzlich für andere Gruppen geben soll, die extra behandelt werden sollen. Aber es soll einfacher und effizienter werden. Das passt irgendwo nicht zusammen. Daher wird unsere Fraktion auf alle Fälle die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.33.03

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesmister! – Ah, Frau Staatssekretär! Jetzt habe ich Sie schon höher gemacht. (Heiterkeit des Redners. – Abg. Pendl: Wird schon noch!) Hohes Haus! Otto Pendl hat mir vorhin eine riesige Freude bereitet. Wir hatten vor ein paar Tagen hier in diesem Saal eine Sitzung des Verfassungsausschusses, wir haben hier diskutiert. Sie kennen meine Forderung, was das Exekutivdienstgesetz betrifft, weil ich der Meinung bin, dass die Exekutiv­beamten im Rahmen des Beamtenwesens sehr schlecht behandelt werden, also aus finanzieller Sicht als Hilfsdienst behandelt werden, obwohl sie eigentlich hochkomplexe Tätigkeiten durchführen müssen.

Wir vergessen nicht, dass die Exekutivbeamten im Rahmen der Strafprozessordnung hinzugezogen worden sind und nun erste Instanz in der Strafbehörde sind. Das ist eine juristische Tätigkeit, aber bezahlt werden sie nach dem Hilfsdienst, da das früher so eingestuft worden ist.

Da möchte ich noch einen kurzen Vergleich bringen. Ein Postbeamter, der zur Exe­kutive gewechselt hat, ist jetzt in einer Art Hilfsdienst in diesem Bereich tätig. Der Fachbereichsleiter, der Exekutivbeamte, Chefinspektor, hat ein geringeres Gehalt als der Postbeamte, der ihm als Hilfsdienst zur Seite gestellt worden ist. Diese Tätigkeit haben früher Vertragsbedienstete gemacht. Da sieht man schon einmal diese Spanne. Ich sage immer, dass das eine Ungerechtigkeit ist. Deswegen fordere ich ein eigenes Exekutivdienstgesetz.

Jetzt hat mich die Frau Staatssekretär – wir haben schon öfter über dieses Thema diskutiert – überzeugt, dass sie ein Dienstsystem machen möchte, in dem man alle Beamte – wir haben ja 37 verschiedene Bereiche – unter einen Hut bekommt, und es spezifische Regeln gibt. Das lasse ich mir einreden, wenn dort wirklich Verbesserun­gen für diese schweren Tätigkeiten, die für unser aller Sicherheit und Wohlempfinden durch die Exekutive gemacht werden, umgesetzt werden. Ich habe auch im Antrag


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