Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 186

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zum Exekutivdienstgesetz formuliert, dass diese anstrengende Tätigkeit mit den vielen Nacht- und Wechseldiensten entsprechend honoriert werden sollte.

Da gibt es auch spezifische Berufskrankheiten, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs, die bei den Exekutivbeamten ganz gewaltig zuschlagen, weil einfach die Belastung so hoch ist. Lieber Otto Pendl, ich habe gesagt, wir können zusammenarbeiten, wir helfen zusammen. Wir werden eurem Antrag gerne zustimmen, er geht in die richtige Rich­tung, das ist ein erster Ansatz. Ich glaube, da muss noch vieles folgen.

Liebe Frau Staatssekretärin, Sie bekommen von uns Vorschusslorbeeren. Wir werden dieser Dienstrechts-Novelle zustimmen, auch wenn es dort noch einige Fragezeichen gibt. Aber vielleicht können Sie mir die Fragen noch beantworten.

Sie haben die Wahrungszulage angesprochen; die läuft ja drei Jahre, wenn ich das richtig im Kopf habe. Meine Frage: Läuft sie dann weiter oder erlischt sie? Wenn sie erlischt, dann wäre es ein finanzieller Nachteil für die Beamten, wenn sie weiterläuft, dann ist es so in Ordnung. Dann können wir das gerne mittragen, auch die 1,3 Prozent Gehaltserhöhung für die Beamtinnen und Beamten. Das trifft auch die Exekutivbeam­ten, das ist für uns absolut in Ordnung.

Frau Kollegin Lueger hat vorhin auch die Bevorschussung beziehungsweise die Sache mit dem Schmerzensgeld angesprochen. Das ist auch okay. Da können wir auch mit. Aber es gibt da doch einiges zu tun.

Ich würde einfach sagen: Packen wir es einmal miteinander an! Ich bin gerne bereit mitzuarbeiten, Frau Staatssekretärin. Ich habe viele Anträge eingebracht, auch das Modell 50+ für ältere Exekutivbeamte, die einfach nicht mehr so agil sind wie junge Beamte, die vielleicht mit diesen vielen Nacht- und Wechseldiensten nicht mehr so zurande kommen. Da könnte man eher Überstunden einsparen, wenn sie das wollen, sodass sie diese ausgleichen können und sie sich nicht unbedingt auszahlen lassen müssen, wenn sie das nicht wollen.

Das sind alles Schritte, wo wir hinarbeiten können. Ich lade Sie ein, Frau Staats­sekre­tärin, wir sind gerne dabei. Aber da werden wir jetzt zustimmen. Das sind Vor­schuss­lorbeeren, aber ich würde bitte die Antwort auf meine Frage noch gerne hören. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

17.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.

 


17.37.45

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren auf der Galerie, zu Hause oder unterwegs! Ich spreche zum Thema Lehrerdienstrecht, zum Antrag des Kollegen Walser. Er schlägt vor, dass wir auch bereits im Dienst befindlichen Lehr­kräften den Übertritt in das neue Lehrerdienstrecht ermöglichen. Natürlich! Ich glaube, da spricht nichts dagegen, sondern da spricht sehr viel dafür. Wenn wir sagen neues Lehrerdienstrecht – und das hat eine Mehrheit im Parlament; es ist offensichtlich zeit­gemäßer als das alte –, dann sollen alle Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeit haben überzutreten. Das heißt, wir werden diesen Vorschlag unterstützen.

Wir wollen natürlich noch viel weitergehen, das ist bekannt. Ich werde keine Chance auslassen, hier mein Mantra für mehr Freiheit und Verantwortung, für ein differen­zier­teres Professionsverständnis der Lehrerinnen und Lehrer, für mehr Selbstbewusstsein und für ein positiveres Image in der Bevölkerung zu singen. Lehrerin/Lehrer, das ist einer der wichtigsten Berufe in unserer Republik. Jedes unserer Kinder ist zumindest neun Jahre mit diesem Berufsstand konfrontiert, tagtäglich, das heißt, dies ist wahr­scheinlich der wichtigste Beruf dieser Republik.

 


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