Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 213

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gebührt, so ist das Kollege Muchitsch! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS sowie des Abg. Doppler.) Er hat mit seiner Zähigkeit, aber auch dynamischen Art und Weise et­was durchgesetzt, wobei ihm durchaus manche Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei ihm, und zwar nicht nur für diese Initiative, sondern auch für das Verständnis, das er vorneweg auch gleich unserer Seite, sprich der Lebens­mittelbewirtschaftung, entgegengebracht hat. Auch für diese Unterstützung sei ihm gedankt.

Ich bringe daher den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Ver­teidi­gung und Sicherheit 2012 geändert werden (776 d.B.), in der Fassung des Aus­schussberichtes (944 d.B.), ein.

Herr Präsident, da das ein sehr umfangreicher Abänderungsantrag ist und dieser den Fraktionen, soweit ich weiß, zugegangen ist, darf ich ihn nur in einigen Grundzügen erläutern.

Unter Ziffer 2 kommt eine neue Ziffer 9 dazu: „9. es sich um die Beschaffung von Lebensmitteln gemäß“ – Kombinierter Nomenklatur – „KN-Code 02 (Fleisch und ge­nießbare Schlachtnebenerzeugnisse)“ – und so weiter – „handelt.“

Ebenso wird unter Ziffer 4 wieder eine neue Ziffer 9 eingefügt: „9. es sich um die Beschaffung von Lebensmitteln gemäß KN-Code 02 (Fleisch und genießbare Schlacht­nebenerzeugnisse)“ – und so weiter – „handelt.“

In der Begründung des Antrages heißt es: „Die Aufzählung jener Sachgebiete, bei denen das Bestangebotsprinzip jedenfalls zwingend zum Tragen kommen soll, wird, zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Lebensmittelbeschaffung, um die für die öffentliche Beschaffung besonders relevanten Lebensmittelgruppen ergänzt. Damit man diese Gruppen genau bestimmen kann, werden sie über die KN-Codes definiert. Die Kombinierte Nomenklatur (KN-Codes) ist eine EU-einheitliche achtstellige Waren­nomenklatur für den Außenhandel im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik, im Besonderen den Gemeinsamen Zolltarif, sowie die Statistik seitens Eurostats und der nationalen statistischen Ämter.“ – So viel zur Theorie.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bereits ausgeführt, dass ich dem Kollegen Muchitsch sehr dankbar bin, denn gerade in einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt ist die regionale Herkunft von Produkten für unsere Bevölkerung wieder von zunehmender Bedeutung. Es geht ja nicht nur um das Produkt, sondern auch um die dahinterstehende Wertschöpfung in den Regionen (demonstrativer Beifall des Abg. Steinbichler), um die Arbeitsplätze und die gemeinsam aufgebauten Initia­tiven sowie um unsere sicheren und qualitativ hochwertigen Produkte. Regionale Pro­dukte bilden somit auch Identität, schaffen Vertrauen und ermöglichen den direkten Bezug zu unseren Bauern.

Meine Damen und Herren, mehr Qualitätsorientierung im Lebensmittelbereich ist ein erster Schritt zu mehr Genuss und regionaler Verbundenheit. Dieses Gesetz ist, wie von verschiedensten Rednern und Rednerinnen ausgeführt wurde, der erste Schritt, ein wichtiger Schritt – durchaus in Zukunft noch ergänzbar und vielleicht auch verbes­serbar, das ist unbestritten, aber ein erster wichtiger Schritt.

Neben der Bauwirtschaft gilt in Zukunft auch für bestimmte Lebensmittel das Bestbie­terprinzip im Bundesvergabegesetz. Es gilt, einen besseren Zugang im öffentlichen Bereich für regionale Produkte zu schaffen, damit die von der Gesellschaft verlangten


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