Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 214

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strengen österreichischen Produktionsbedingungen auch bei Ausschreibungen ver­langt werden können.

Wir bedanken uns hier ganz besonders bei allen, die mitgeholfen haben. Meine Damen und Herren, es gibt damit nämlich in Zukunft neben dem Preis weitere Kriterien, die für die Vergabe entscheidend sind. Beispielhaft für diese Kriterien seien angeführt: be­stimmte Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse, definierte Produktionsbedingungen wie Gentechnikfreiheit, Biohaltungsformen, Tierschutzbestimmungen, bestimmte Zer­tifizierungen oder Umweltkriterien, Treibhausgasemissionen und so weiter.

Meine Damen und Herren, dieser Tage war ein interessanter Artikel in den „Ober­österreichischen Nachrichten“. „Für Diskontfleisch, aber gegen Massentierhaltung“, war die Überschrift.

Und der Artikel dazu begann mit: „Der ,gespaltene Konsument‘ stellt unerfüllbare Ansprüche“.

Und: „51 Prozent jener Konsumenten, die im Diskontmarkt Billigfleisch kaufen, sind gegen Massentierhaltung.“

Dazu gibt es dann eine interessante Glosse unter dem Titel „Selbstbetrug“: Haben Sie schon einmal nachgedacht, warum das süße Ferkel, das mit dem Bauern in der Werbung spricht, seit Jahren klein und süß ist? Kann es nicht sein, dass es öfters ausgetauscht wir, ja, das eine oder andere Schnitzel davon schon verspeist wurde?

Und der Schlusssatz ist interessant: Gäbe es den Tatbestand des Selbstbetruges, würde die überwiegende Zahl der Konsumenten schon die eine oder andere Vorstrafe im Register haben. – Zitatende.

Meine Damen und Herren, wir betrügen uns in vielen Bereich selbst. Wir kaufen das Billigste, Massenware, aber wir fordern Qualität und Produktionssicherheit ein. Diese Novellierung des Bundesvergabegesetzes ist ein erster Schritt, dass in Zukunft tatsächlich die österreichische bäuerliche Qualität auch eine Chance hat, wahrge­nommen zu werden, vor allem auch in Großküchen Berücksichtigung findet.

Wir wissen, dass heute über zwei Millionen Mahlzeiten täglich außer Haus konsumiert werden, und auch diese Konsumenten haben das Recht, entsprechende Qualität zu bekommen. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abge­ordneten der Grünen.)

18.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesver­gabe­gesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (776 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (944 d.B)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art.1 lautet Z 2:

 


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