Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 212

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Deshalb nicht nur unser Bekenntnis zum Bestbieterprinzip, sondern auch unsere Forde­rung: ausschreiben und nicht unter der Hand vergeben! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


18.48.50

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind ja fast alle Argumente schon gefallen. Eines, das man noch hinzufügen kann: Das Billigstbieterprinzip hat natürlich auch dazu geführt, dass viele Firmen, die ums Überleben gekämpft haben, mit viel zu niedrigen Preisen in diese Ausschreibungen gegangen sind. Die haben dann in weiterer Folge wieder Subunternehmen gepresst. Und da haben sich auch nur jene bewerben können, die wieder in Schwierigkeiten waren. Und dadurch, dass dann jene die Aufträge bekommen haben, die sie vielleicht schon von vorneherein gar nicht erfüllen konnten, sind noch jene Firmen in Schieflage geraten, die dadurch diese Aufträge nicht bekommen haben, und diese Kette hat sich weiter fortgesetzt.

Ich denke, es ist sehr vernünftig, von diesem Prinzip abzugehen. Es ist natürlich für jene, die es anzuwenden haben, viel einfacher, zu sagen: Ich habe als ausschließ­liches Kriterium den Preis und keine anderen Kriterien zu bewerten! Es war ja nicht verboten, das Bestbieterprinzip zur Anwendung zu bringen, aber für die Anwender war es natürlich bequemer oder einfacher, das Billigstbieterprinzip als einziges Prinzip zu nehmen.

Es ist, meine ich, richtig, dass wir jetzt das Bestbieterprinzip als allgemeines Prinzip gewählt haben, weil andernfalls diese Kettenreaktion entstehen kann.

Ich meine auch, dass man unsere Sozialstandards und unsere Arbeitsschutzbe­stim­mungen, die wir in Österreich haben, nicht dadurch unterlaufen können soll, dass Unternehmen zum Zug kommen, die diese Prinzipien nicht haben. Ich finde, das ist eine Errungenschaft, die geschützt gehört und die auch ein wesentlicher Faktor bei der Bewertung vor der Auftragsvergabe sein muss.

Ich glaube, dass es durchaus eine Qualitätssteigerung bei der Ausführung der öffent­lichen Aufträge geben wird, wenn Betriebe, die in der Lage sind, große Aufträge umzusetzen, diese auch bekommen.

Aus all diesen Erwägungen ist das meiner Ansicht nach ein vernünftiger Weg. Ganz wichtig ist es, dass die Subvergabe transparent gemacht werden muss, denn diese Subvergabe hat zu den größten Schwierigkeiten bei den öffentlichen Aufträgen geführt, weil bis zu 99,9 Prozent in Sub vergeben wurden und der eigentliche Anbieter nur der Verwalter der Anbieterunterlagen war und nicht mehr.

Daher denke ich, dass diese Transparenzregel bei Subunternehmen, die Bekanntgabe des Subunternehmers schon bei der Einreichung des Angebotes und ein Austausch dieses Subanbieters nur mit schriftlicher Zustimmung des Auslobers, eine vernünftige Regelung ist. Ich glaube, ein sinnvolles Gesetz und ein richtiger Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


18.51.53

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn heute einem Kollegen uneingeschränkter Applaus


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