Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 269

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zem­ber in Brüssel vorschlagen wird, nämlich die Wiedereinführung von Asylverfahren in EU-Botschaften im Ausland und die Einreise von Menschen mit einem Visum, also ganz legal, um die bezahlte Schlepperei zurückzudrängen. Der Herr Justizminister spricht in diesem Zusammenhang von einem Vorstoß für ein gemeinsames EU-Asylrecht.

Ganze sechs Tage davor waren im Innenausschuss SPÖ und ÖVP der Meinung, dass das unnötig sei, dass man das nicht brauche, dass das nichts bringe, und haben den Antrag deshalb abgelehnt.

Weiters habe ich heute in der Fragestunde den Herrn Bundeskanzler gefragt, wie er zu diesem Vorstoß des Justizministers steht. Interessanterweise hat er gesagt, er stehe zu 100 Prozent hinter diesem Vorschlag, es würde sehr viel Sinn machen, ein EU-Asylsystem zu haben, es würde auch sehr viel Sinn machen, Botschaftsverfahren zu haben, die wären ja Teil dieses Asylsystems – auch laut Justizminister.

Das bringt mich zu der Frage, wie jetzt die Regierungsfraktionen abstimmen werden. Werden Sie gegen den Vorschlag des Justizministers stimmen, den er als österreichi­schen Vorstoß in Brüssel vorgelegt hat, oder können Sie sich vorstellen, den eigenen Justizminister zu unterstützen? Vor dieser Frage stehen wir.

Übrigens war ich auch sehr überrascht, dass die NEOS den Antrag ebenfalls abgelehnt haben. (Zwischenruf des Abg. Vavrik.) Von Ihnen habe ich bis jetzt Aussagen gekannt, dass die Wiedereinführung von Botschaftsverfahren und legale Fluchtwege notwendig sind, um Schlepperei zu verdrängen. Insofern ist es für mich nicht ganz nachvollzieh­bar, warum der Antrag abgelehnt wird.

Um es kurz zusammenzufassen: Ausgerechnet und gerade nach dem Vorstoß des Herrn Justizministers, der auch vom Bundeskanzler unterstützt wird, erhoffe ich mir die Annahme dieses sinnvollen Antrags. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


21.40.01

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Frau Korun, ich kann Ihre Frage, zumindest was die ÖVP betrifft, gleich beantworten. Sie haben Herrn Minister Brandstetter richtig zitiert, Sie haben aber Äpfel mit Birnen verwechselt. Ihr Antrag lautet auf Wiedereinführung des Bot­schaftsverfahrens, und das bedeutet, eine Botschaft eines Nationalstaates, also zum Beispiel die österreichische Botschaft, soll im Ausland wieder Asylverfahren anneh­men. Der Herr Minister hat aber EU-Vertretungen gemeint. (Abg. Korun: Bin ich da falsch informiert?) Er hat gesagt, es soll bei EU-Vertretungen Asyl beantragt werden können, also bei Vertretungen der ganzen EU, nicht eines Nationalstaates, und das ist schon ein Unterschied.

Das heißt, würde Österreich das jetzt allein machen, dann würde das bedeuten, dass Österreich das auch allein abzuwickeln hätte, und das würde uns total überfordern. Wenn wir das aber innerhalb der EU machen können, aufeinander abgestimmt, dann ist das ja ganz etwas anderes, wenn 28 Staaten dafür sind. Dagegen haben wir alle nichts. Also es ist einfach ein Unterschied, ob das ein Einzelstaat wie Österreich macht oder ob es die EU miteinander macht. Darin liegt die Diskrepanz. (Abg. Korun: Ich habe es extra vorgelesen!) Ja, aber Sie haben auch EU-Vertretung vorgelesen, und EU-Vertretung ist eine Vertretung der EU und nicht eines einzelnen Staates. Das ist


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