nicht einmal zugelassen, dass der objektiv entscheidende Verfassungsgerichtshof sich mit der Frage auseinandersetzt, ob Rechtsverletzungen vorliegen oder nicht. Das ist Ihr Verständnis von Rechtsstaat – sehr bedauerlich!
Fakt ist aber, dass es die Möglichkeit der Ministeranklage seit 1920 gibt und – Sie werden es richtig erraten haben – seit 1920 in keinem Fall eine Ministeranklage erfolgt ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ja, woran liegt das denn? – Weil im Normalfall die Mehrheit, die die Regierung stellt, auch hier im Nationalrat die Mehrheit stellt. (Zwischenruf des Abg. Strache.)
Das ist ein demokratiepolitisches Problem, welches auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Holzinger heuer im Mai erkannt hat, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Holzinger hat eingefordert, die Ministeranklage als Minderheitsrecht zu verankern, um dieses derzeit geltende tote Recht der Ministeranklage mit Leben zu erfüllen, entsprechend demokratiepolitischer Zweckmäßigkeit mit Leben zu erfüllen, damit diese Ministeranklagen endlich auch durchgeführt werden können, werte Kolleginnen und Kollegen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Ich erinnere Sie an eines: Wenn wir uns und unsere Arbeit hier im Nationalrat ernst nehmen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler) und ein Untersuchungsausschuss auch einen Sinn haben soll, dann werden wir gegebenenfalls auch aus einem Untersuchungsausschuss heraus Konsequenzen zu ziehen haben. (Zwischenruf des Abg. Strache.) Das heißt, wir werden amtierende Regierungsmitglieder auch vor dem Verfassungsgerichtshof anklagen müssen, wenn es entsprechende Informationen aus der Untersuchungsausschussarbeit gibt. Wenn nunmehr schon der Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht installiert worden ist, ist es nur der nächste logische Schritt, auch die Ministeranklage diesbezüglich auf ein Minderheitsrecht aufzubauen.
Das ist der Inhalt dieses Antrags, und ich ersuche Sie alle, das im Sinne der Demokratie zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
22.12
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.
22.12
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mich wundert jetzt wirklich die Einstellung, die Sie da an den Tag legen. Sie wissen, warum Sie das letzte Mal eine Ministeranklage erhoben haben, gerade die Freiheitliche Partei? – Wegen einer Verwaltungsübertretung! (Abg. Strache: Schlepperunwesen ist keine Verwaltungsübertretung …!) Das hat ungefähr dieselbe Rechtswirksamkeit wie ein Strafmandat, und wegen eines Strafmandats wollten Sie einen Minister abberufen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Das ist an Absurdität nicht mehr überbietbar! Sie führen ja Ihren eigenen Antrag ad absurdum. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Darmann: Staatliche Schlepper…!)
Sie führen Ihre eigene Argumentation ad absurdum, wenn Sie beginnen, wegen Strafmandaten Ministeranklagen zu machen; dann ist doch keine Ernsthaftigkeit hinter Ihrem Antrag. (Abg. Strache: Staatliche Schlepperei ist keine Verwaltungsübertretung!) Wenn ich wegen Falschparkens einen Minister absetzen kann, was soll das denn für die Ernsthaftigkeit dieses Antrages bedeuten?! (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer, Strache und Darmann.)
Noch ein Beispiel: Einer Ihrer Abgeordneten, Herr Abgeordneter Wurm, hat heute in der Früh schon eine Rede gehalten, die mein Kollege Jarolim trefflich kommentiert
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