Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 280

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hat. Er hat dafür einen Ordnungsruf bekommen, aber richtig war es trotzdem. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Diese Rede war an Naivität unüberbietbar. Den Minister aufzufordern, rechtswidrig zu handeln, ein strafbares Verhalten zu setzen – wenn er das nicht von hier aus gemacht hätte, hätte er eine Anzeige bekommen, weil er zu strafbarem Verhalten gemäß § 282 Strafgesetzbuch aufgefordert hat; er wäre ange­sichts dieser Rede zu verfolgen gewesen. Und er hat zum Amtsmissbrauch aufge­rufen – und am selben Tag bringen dann Sie, die zu rechtswidrigem Handeln auffor­dern, einen Antrag ein (Zwischenruf des Abg. Darmann), die Ministeranklage sozu­sagen der Minderheit zu überlassen.

Bringen Sie einmal ernsthafte Anträge ein! Das ist ja nur mehr Populismus, das hat überhaupt nichts mehr mit realer Politik zu tun. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Das hat doch überhaupt nichts mehr mit Ernsthaftigkeit zu tun. Sie machen sich ja langsam in Ihrer selbstüberholenden Ironie lächerlich. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Strache, Lausch und Zanger. – Abg. Darmann: Rechtsbrüche …!) Das ist ja an Naivität, an Sinnlosigkeit und Unseriosität nicht mehr überbietbar! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: … Nordkorea-Experte! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Ich bewundere, wie Kollege Wittmann sich in der Wortwahl so zurückhalten kann!)

22.15


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


22.15.27

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigent­lich könnte ich es jetzt kurz machen und sagen, ich schließe mich der Auffassung meines Vorredners, des Kollegen Wittmann, vollinhaltlich an. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Lassen Sie mich aber doch noch einige Ergänzungen dazu machen!

Sie verweisen in Ihrem Antrag auf den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der in einem Interview gesagt hat, dass die Ministeranklage ein Minderheitsrecht werden soll. Das ist aber nicht gängige Meinung bei den Verfassungsexperten, es gibt auch gegenteilige Auffassungen. So sagt zum Beispiel Universitätsprofessor Öhlinger, dass er nichts davon hält, dass die Ministeranklage ein Minderheitsrecht wird, und er begründet es damit, dass es dadurch zu einer Politisierung der Justiz kommt. (Abg. Darmann: Und der nächste Rechtsprofessor sagt das Gegenteil!) Und bitte: Wir alle können nicht wollen, dass es zu einer Politisierung der Justiz kommt! (Zwischenruf des Abg. Brosz. – Abg. Strache: … Politisierung der Staatsanwaltschaft!)

Dem Argument, das Sie im Antrag angeführt haben, dass die Ministeranklage totes Recht ist, entgegnet Professor Öhlinger, dass diese Bestimmung einfach dazu dient, dass den Ministern klargemacht wird, dass sie nicht gegen die Gesetze handeln dürfen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann und Neubauer sowie bei den Grünen.) Außerdem möchte ich noch ein weiteres Argument anführen: Bei einem schuldhaften Verhalten handelt es sich in der Regel um ein strafrechtlich relevantes Verhalten, und da – bitte, da müssen Sie mir wohl auch recht geben – ist das Straf­recht gefragt, und da soll auch das Strafrecht zum Zug kommen. (Abg. Darmann: Abgeordnete, die die Regierung nicht mehr kontrollieren wollen …!) Das gebietet schon die Gewaltentrennung.

Lassen Sie mich noch ein letztes Argument anführen: Wir haben eine Studie durchge­führt, in der wir unsere Minderheitsrechte mit anderen europäischen Minderheits­rechten verglichen haben. Ich kann nur etwas wiederholen, was ich schon öfter hier gesagt habe: Im österreichischen Parlament sind wir am minderheitsfreundlichsten im


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