Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 180

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Aber lassen Sie mich im Speziellen auf Ihre, glaube ich, wichtige Frage eingehen, was die sexuellen Übergriffe in Bundesbetreuungseinrichtungen und Landesbetreuungsein­richtungen betrifft. Wenn Sie die Kriminalstatistik vor Augen haben oder wenn Sie in Zukunft reinschauen, werden Sie wissen, dass der Tatort in der Kriminalstatistik bisher eben nach Bezirken erfasst ist und dass hier nicht auf etwaige Einrichtungen abgestellt wird. Die Zahlen wurden Ihnen im Rahmen des Sicherheitsberichtes zugeschickt bezie­hungsweise übermittelt und auch besprochen.

Daher wurde in beiden Punkten von mir ganz expressis verbis festgehalten, dass eben der Verwaltungsaufwand zu groß wäre, dass wir aber auf alle Fälle versichern können, dass aufgrund der erhöhten Gefährdungslage seit Anfang letzten Jahres selbstver­ständlich der Streifendienst bei den Bundesbetreuungseinrichtungen verstärkt worden ist und dass wir vor allem – und das ist neu – seit Beginn dieses Jahres auch das Schlagwort „Asyl- und Flüchtlingsunterkunft“ in die Kriminalstatistik aufgenommen haben. Das ist neu, und das heißt, dass wir in Zukunft diese Zahlen für 2016 auch werden liefern können.

Zu den Fragen 7 und 9 darf ich ausführen, dass diesbezüglich keine Auswertungen geführt werden. In der Kriminalstatistik werden beispielsweise die Kategorien Asyl­werber, Fremde und Nichtaufenthaltsberechtigte geführt, jedoch nicht der anerkannte Flüchtling oder Asylant. Sollten Sie jedoch daraus schließen wollen, dass Asylwerber den Großteil jenes Personenkreises ausmachen, der Straftaten nach Urkundendelikten begeht, muss ich Sie enttäuschen. Ja, sie haben einen Anteil, das ist unbestritten, aber die Zahlen belegen, dass von den rund 9 800 angezeigten Fällen in den Jahren 2014 und 2015 etwas mehr als ein Zehntel, ganz genau 12,55 Prozent Asylwerberinnen und Asylwerber betroffen haben.

Zu Ihrer Frage 13: Diese Zahlen beziehen sich im Konkreten auf österreichische Staatsbürger. Das heißt, je nachdem, was sie konkret fragen, ist es auch die Anzahl der Betroffenen. In diesem Fall ist es auf österreichische Staatsbürger abgestellt.

Ich hoffe, Frau Abgeordnete, dass ich etwaige Unklarheiten jetzt ausräumen konnte, und wir werden auch weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen Ihre Fragen beant­worten. Wir versuchen – und das ist uns wichtig – hier vor allem transparent zu sein. Seit Anfang der Legislaturperiode wurden an das Innenressort, an mein Ressort, 1 225 Anfragen gestellt. Das bedeutet einen hohen Aufwand und sehr viele Stunden oder Wochen, die damit verbunden sind. Diesbezüglich darf ich heute einmal mehr der gesamten Beamtenschaft danken, die nach bestem Wissen und Gewissen diese Anfragebeantwortungen vorbereitet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. Ab jetzt beträgt die Redezeit 5 Minuten. – Bitte.

 


16.00.42

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war bis zur Rede der Kollegin Schenk nicht ganz klar, welche Stoßrichtung diese Kurzdebatte haben soll: Soll es eine Diskussion über die Qualität der Anfragebeantwortung sein, die auch von unserer Seite manchmal bemängelt wird? Dazu haben wir ja die Möglichkeit, die heute intensiv genutzt wird, wenn man mit der Qualität der Anfragebeantwortung unzufrieden ist, dies im Plenum, so wie wir das jetzt machen, zu diskutieren. Oder soll es in der Diskussion um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Problematik des islamistischen Terrorismus in Österreich und in Europa gehen? Wie sich herausgestellt hat, wurde einfach ein bunter Strauß von Oppositionsfloskeln gebunden (Abg. Schenk: … keine Floskeln!), in den man alles hineinpackt: für mehr Bekämpfung der Kriminalität, für mehr Bekämpfung


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