Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 285

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angesehen und nicht ganz besonders wertgeschätzt. Das haben wir alle in den letzten Jahren erlebt.

Zur Klarstellung, Herr Kollege Alm: Nicht Vorratsdatenspeicherung light, sondern ganz klar: Das Staatsschutzgesetz sieht keine Vorratsdatenspeicherung vor. Es wird nicht anlasslos und nicht flächendeckend gespeichert. Ganz klar: nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch den Rechtsschutzbeauftragten. Das gilt auch für alle anderen, sonstigen Maßnahmen. Ich muss aufgrund meiner kurzen Redezeit weglassen, wozu Kollege Pendl und Kollege Amon schon Klarstellungen getroffen haben, zum Thema Schutz des Redaktionsgeheimnisses oder auch bezüglich der beruflichen Schweige­pflicht. Da sind eben Ergänzungen erfolgt.

Die Diskussion mit Ihnen allen in den Verhandlungen war sehr befruchtend und hat uns natürlich im Gesetzwerdungsprozess weitergebracht. Die Regierungsvorlage war schon eine sehr, sehr gute Basis, aber das, was wir jetzt noch aufgrund verschiedener Meinungsäußerungen ergänzend dazugenommen haben, macht dieses Gesetz noch ein Stück besser.

Lassen Sie mich daher zum Schluss sagen: Wir haben sorgsam abgewogen und in diesem Gesetz alle Möglichkeiten für eine ausgewogene Balance genutzt. Wir haben für unsere Republik Österreich, das heißt für unsere Bürgerinnen und Bürger wieder ein Stück mehr Sicherheit geschaffen. Und ich glaube, darum soll es ja gehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


19.43.32

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ganz vorneweg: Ja, dieses Staatsschutzgesetz ist notwendig für die Sicherheit in Österreich. Das stellen wir ganz klar außer Frage.

Die Polizei benötigt mehr Mittel, um ihrer Ermittlungstätigkeit entsprechend nachgehen zu können. Und ja, da ist es auch notwendig, dass man Vorerhebungen macht, bevor überhaupt einmal ein Delikt gesetzt worden ist. Deswegen, um das vielleicht den Zuschauern vor dem Bildschirm kurz zu erklären: Ich bin ja auch Polizeibeamter, ich weiß, wie man ermittelt. Wenn ich nur ermitteln kann, wenn ich einen konkreten Ver­dacht habe, dann werde ich dem Terrorismus hinterherhinken.

Ich möchte der Frau Bundesminister, dem Innenministerium und auch den Kollegen von den Regierungsparteien ein großes Lob aussprechen, dass sie im Vorhinein auf die Oppositionsparteien zugegangen sind, die Problematik erklärt haben, dass sie uns vor eineinhalb Jahren in den Gesetzwerdungsprozess zumindest ein wenig einge­bunden haben.

Und wir haben dann auch eine interessante Exkursion gehabt. Da waren wir unter anderem in Norwegen, haben uns dort das System der Geheimdienste angeschaut. Wir haben auch das System in der Schweiz angeschaut, das meiner Ansicht nach das vorbildlichste ist und, ja, auch am interessanten für uns in Österreich war. Und dort in der Schweiz gibt es die parlamentarische Kontrolle in ausgeprägter Form, und das ist auch immer meine Forderung gewesen, dass wir diese parlamentarische Kontrolle einführen. Wie das dort funktioniert? – Da gibt es einen engen Kreis von Parlamen­ta­riern aus verschiedenen Parteien, denen die höchste Geheimhaltungsstufe auferlegt wird mit schweren Strafandrohungen, wenn sie sich nicht daran halten. Es funktioniert in der Schweiz, und deswegen wird das auch in Österreich funktionieren. Davon gehe ich aus. Die kontrollieren stichprobenartig die Maßnahmen, die durch die Geheim­behörden, Sicherheitspolizeibehörden gesetzt werden, ob diese wirklich rechtens sind.

 


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