Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 286

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Sie von der ÖVP beziehungsweise von den Regierungsparteien kommen oft mit diesem Rechtsschutzbeauftragten. Ja, das ist schon gut. Ich bin auch im Unter­ausschuss des Innenausschusses, habe mir dort die Berichte angehört, und ich denke doch, es ist manches verbesserungswürdig. Wir haben ohnehin schon darüber ge­sprochen. Deswegen bin ich absolut der Meinung, dass diese Kontrolle gegeben sein muss, dass wir das Parlament, die Volksvertreter in einem so sensiblen Bereich direkt einsetzen müssen, in dem Grund- und Freiheitsrechte natürlich verletzt werden. Das geht gar nicht anders. Wenn ich im Vorhinein ermitteln will, dann muss ich gewisse Grund- und Freiheitsrechte verletzen, um ermitteln zu können. Wenn ich es geset­zeskonform nach den Grund- und Freiheitsrechten mache, dann bin ich immer wieder einen Schritt hintennach. Wir wissen das; wir haben alle darüber verhandelt und gesprochen. Da haben wir dann das Problem, dass der Terrorismus wieder schneller ist oder der Terrorist wieder schneller ist als die Polizei, und das wollen wir ja genau nicht.

Ich habe im Innenausschuss einen Vertagungsantrag eingebracht, weil gewisse Fragen noch offen sind. Sie wurden von meinen Vorrednern bereits angesprochen. Ich will das jetzt nicht wiederholen, sonst sitzen wir noch ewig da – was wir ohnehin tun werden. Wir sitzen sicher noch bis nach Mitternacht hier.

Ich möchte nur betonen, dass ich diesen Vertagungsantrag aus guten Gründen gestellt habe. Ich bin sonst kein Fan von Vertagungsanträgen, weil die von der Regierung oft benutzt werden, um die Opposition etwas kaltzustellen. Da hätte er aber Sinn gehabt. Deswegen kann ich auch den freiheitlichen Antrag auf Rückverweisung nur unter­stützen. Das ist in meinem Sinne. Mein Vertagungsantrag wurde nicht angenommen; ich hoffe, dass dieser Antrag angenommen wird. Es gibt noch einigen Gesprächsbe­darf!

Im Großen und Ganzen sind wir auf einem guten Weg, Frau Bundesminister, aber geben Sie uns die Chance, dass wir uns so einigen, dass wir wirklich eine große Mehrheit dahinter haben und dass die Bevölkerung, die wir ja vertreten, großteils hinter dieser Maßnahme steht. 99,9 Prozent der Bürger draußen haben von diesem Gesetz nämlich sicherlich nichts Negatives zu erwarten, sondern nur diejenigen, die dem Staat und der Bevölkerung wirklich nichts Gutes wollen, denn die wollen wir ja erwischen. Und dafür brauchen wir natürlich ein entsprechendes Gesetz, aber im Moment ist es leider noch nicht beschlussreif. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.48.32

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Reden der Damen und Herren Abgeordneten haben unterstrichen, dass die Jahre 2014, 2015 zwei Jahre intensiver Diskussionen waren.

Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass wir Handlungsbedarf haben. Denken wir nur an die dramatischen Terroranschläge, sei es in Paris oder in Istanbul. Ja, wir haben eine erhöhte Terrorgefahr in ganz Europa. Dadurch sind vor allem die Sicherheitsbehörden besonders gefordert. Erst am Montag hat der Europol-Chef in Amsterdam wiederum vor den Terroranschlägen gewarnt, die in Europa passieren können. Daher sind wir auch gefordert, mit den Sicherheitsbehörden anderer Staaten intensiv zusammen­zuarbeiten, sind gefordert, entsprechende Strategien gemeinsam zu entwickeln.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite