Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 290

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Wir können die Gefahr von Terroranschlägen nicht völlig abwenden, aber nachhaltig eindämmen. Dafür müssen wir gerüstet sein. Das sind wir mit diesem Staatsschutz­gesetz. Ich danke allen Beteiligten, die dafür stimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch ist der nächste Redner. – Bitte.

 


20.03.20

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Angesichts der furchtbaren Terrorattentate und der bedrohlichen Sicherheitslage in Europa ist uns allen bewusst, wie wichtig ein gut funktionierender Staatsschutz ist, damit er in der Lage ist, unsere Bevölkerung, die Menschen in unserem Land, aber auch unsere verfassungsmäßigen Grundwerte zu schützen. Es ist auch wichtig, dass er das entsprechende Handwerkszeug dazu bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wenn wir dem Staatsschutz so weitreichende Eingriffe in die Grundrechte ermöglichen, dann ist es wohl auch notwendig, dass diese Eingriffe besonders sensibel betrachtet werden und dass vor allem eine effektive Kontrolle möglich ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Es stellt sich dabei aber auch die Frage, ob bisher die Sicherheitsbehörden alles getan haben, um unsere Bevölkerung zu schützen. Denn der polizeiliche Staatsschutz, das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, ist letztlich auf Infor­mationen aus vielfältigen Kanälen, vor allem aber von unserer Polizei selbst ange­wiesen, und da erlauben Sie mir, heute Kritik anzubringen.

Diese Kritik bezieht sich auf die Grenzkontrollen. Denn spätestens einige Wochen nach dem Massenansturm von Flüchtlingen hätte man alles tun müssen, um effektive Grenzkontrollen zu gewährleisten; denn nur durch effektive Kontrollen ist auch der Staatsschutz in die Lage versetzt, aufgrund der ergangenen Informationen zu handeln. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Nur Fragen auf einen Zettel notieren zu lassen, diese Personaldaten auch nicht in ein Protokollierungssystem aufzunehmen oder in eine sonstige Datenbank, damit andere Polizeidienststellen darauf zurückgreifen können, ist wertlos. Das kostet enorm viel Geld, bringt aber für die innere Sicherheit und für den Staatsschutz sehr wenig.

Ich glaube, wenn wir das von Anfang an getan hätten, dann hätten es die Pariser Terroristen nicht so leicht gehabt, nahezu ungehindert in Europa und, wie wir wissen, vermutlich auch in Österreich zu reisen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist mir natürlich klar, dass die Polizei und vor allem der Staatsschutz bestrebt ist, weitreichende Rechte zu erhalten. Das ist ganz normal. Er will ja auch effektiv arbeiten und die Bürger vor Bedrohungen, vor terroristischen Bedrohungen schützen.

Man muss dabei allerdings darauf aufpassen, dass man bei diesem Werkzeug, das man ihm in die Hand gibt, nicht allzu leichtfertig ist. Denn: Es zählen zu diesen verfas­sungsgefährdenden Angriffen grundsätzlich all jene Delikte, für die das Landesamt für Verfassungsschutz schon vorher zuständig war im Zusammenhang mit Terrorismusbe­kämpfung, mit Proliferation, mit staatsfeindlichen Verbindungen und dergleichen. Den­noch haben wir immer noch Meinungsdelikte darunter, und darin besteht doch eine gewisse Gefährlichkeit. Wenn man sie schon in diese Bestimmung hineinnehmen will, dann bedarf das eines besonderen Rechtsschutzes.

Da haben wir Freiheitlichen gefordert, dass wir grundsätzlich diese Delikte gar nicht beinhaltet haben wollen, aber sollte es doch der Fall sein, dann reicht die Kontrolle, die


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