Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 291

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Erteilung der Ermächtigung durch den Rechtsschutzbeauftragten als solche alleine nicht aus. Wir haben gefordert, dass ein Rechtsschutzsenat diese Frage, ob eine Ermittlung zulässig ist, klären soll, und zwar mit einer Senatsentscheidung.

Es stimmt, dass Sie unserer Forderung in einem gewissen Bereich nachgekommen sind und einen Rechtsschutzsenat installiert haben, aber nicht so, wie bereits darge­stellt, für alle verfassungsgefährdenden Angriffe, sondern dezidiert für zwei Bereiche.

Ich nenne da diese Gesetzesvorlage. Da steht im § 14 Abs. 3:

„(3) Über die Erteilung der Ermächtigung zu Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 […] und § 11 Abs. 1 Z 7 entscheiden der Rechtsschutzbeauftragte und zwei seiner Stellvertreter mit Stimmenmehrheit (Rechtsschutzsenat).“

Wir hätten gerne gehabt, dass für sämtliche verfassungsgefährdende Angriffe ein Rechtsschutzsenat zuständig ist. Dieser Forderung sind Sie nicht nachgekommen, und das ist auch mit ein Grund, warum wir heute diesem Gesetzesantrag noch nicht zustimmen können.

Ein weiterer Punkt war eine Forderung von uns, die Befugnisse zu evaluieren (Zwi­schenruf des Abg. Hammer) – ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege! –, nämlich die gesetzlichen Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf ihre Effektivität und auf ihre Rechtsschutzdefizite zu evaluieren. Auch das wurde im Ausschuss leider abgelehnt.

Ich glaube daher, dass es einer weiteren Beratung und einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit bedarf, damit wir wirklich alle ein Staatsschutzgesetz, von dem wir sicher sind, dass wir es brauchen, zustande bringen. Ich beantrage daher oder ich wünsche mir, dass Sie dieses Gesetz an den Ausschuss zurückverweisen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


20.10.30

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss des Staatsschutzgesetzes setzen wir einen sehr wichtigen Schritt, um der österreichi­schen Bevölkerung einen wirkungsvollen Schutz vor terroristisch, weltanschaulich oder religiös motivierter Kriminalität zu bieten.

Ich glaube, man sollte ganz besonders hervorstreichen, dass hier der Schutz der Österreicherinnen und Österreicher absolut im Vordergrund steht, was gerade in Zeiten wie diesen besonders wichtig ist.

Oftmals hat man in der politischen Diskussion, teilweise auch hier im Plenum, den Eindruck, als wäre hier ein Gesetz am Tapet, das sich gegen die eigene Bevölkerung richtet, dass bespitzelt wird oder Ähnliches. – Ganz im Gegenteil, gerade die öster­reichi­sche Bevölkerung ist es, die von diesen Maßnahmen ganz intensiv profitiert.

Man hat es sich nicht leicht gemacht, und es wurde hier auf die Verhandlungen schon intensiv eingegangen. Es war eine intensive Diskussion, man hat Erfahrungen in anderen Ländern eingeholt mit Exkursionen, wie der Kollege schon gesagt hat, und hier ein sehr ausgewogenes Gesetz vorgelegt. Es wurde wirklich intensiv verhandelt und man hat am Ende der Verhandlungen schon den Eindruck, dass man inhaltlich, speziell die Freiheitlichen und die Grünen, zwar zustimmen könnte, am Ende aber doch nicht zustimmen kann, aus welchen Gründen auch immer.

 


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