Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 293

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Unterschied zwischen Demonstranten, Fußballfans und Terroristen, und der sollte in der Systematik des Gesetzes auch zum Ausdruck kommen. Und da hat man sich verweigert, und das ist nicht nachvollziehbar.

Da liegt für mich dann schon der Verdacht nahe, dass man sich diese Befugnisse eben nicht nur hinsichtlich Terroristen offenhalten will, sondern auch im Zusammenhang mit Demonstrationen und Fußballfans – und das wird es mit uns nicht geben.

Aber selbst dort, wo der Terror im Visier ist, muss man genau hinschauen. Im Bereich der Strafjustiz hat es in den Jahren 2008 bis 2013 373 Verfahren nach den Antiterror­gesetzen gegeben. Das ist nicht gerade wenig und das zeigt, dass es zumindest eine gewisse Tendenz gibt, diese Gesetze im Rahmen von Ermittlungen auch einzusetzen. Deswegen ist es so zentral, dass es hier auch eine funktionierende Kontrolle gibt, und die beste funktionierende Kontrolle ist die richterliche Kontrolle.

Diese Kritik kommt ja nicht nur von den Grünen und von der FPÖ und anderen Oppo­sitions­parteien, sondern das sagen auch die Rechtsanwaltskammer und die Richter­ver­einigung. Wir sind hier nicht alleine.

Mir ist nicht nachvollziehbar, warum man sich seitens des Innenministeriums in dieser Frage so verweigert, denn das Parlament hat mit der Bundesverwaltungsgerichts­barkeit vor eineinhalb Jahren eine wirklich gute Struktur beschlossen, die es ermög­licht, polizeiliches Verhalten auch richterlich im Rahmen der öffentlichen Gerichts­barkeit zu kontrollieren.

Wir machen das auch schon. Ich erinnere an das Bankgeheimnis, wo es um den hochsensiblen Bereich der Kontenöffnungen geht. Da muss vor einer Kontenöffnung die Behörde zum Bundesfinanzgericht gehen, und das Bundesfinanzgericht genehmigt diese Kontenöffnung oder genehmigt sie nicht.

Genau das Gleiche hätte man beim Staatsschutzgesetz, bei diesen hochsensiblen Befugnissen im Bereich der Handydaten machen müssen: Das Bundesverwaltungs­gericht, eine richterliche Behörde genehmigt oder genehmigt nicht, und dann dürfen diese Befugnisse eingesetzt werden oder nicht.

Der Dialog mit der Innenministerin war noch nicht ganz zu Ende. Sie hat dann gesagt: Ihr seid immer so misstrauisch. – „Misstrauisch“ ist keine politische Kategorie. Es geht auch nie um handelnde Personen; ob ich einzelnen handelnden Personen vertraue oder nicht, ist nicht die entscheidende Frage.

Die entscheidende Grundstruktur unseres Rechtsstaates schaut so aus: Behörden bekommen Macht, und der Bürger will im Gegenzug, als Sicherheit, die Kontrolle dieser Macht. Unser Rechtsstaat sieht daher eine Gewaltenteilung vor. Daher ist diese Kontrolle der Macht durch unabhängige Gerichte vorzunehmen. Das ist der springende Punkt. Und da dies hier nicht sichergestellt wird, kann es von uns keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


20.17.56

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon lange nicht bei einer Gesetzwer­dungsdiskussion dabei, bei der die Bereichssprecher der Opposition sich bei den Regierungsfraktionen derart bedankt haben. Es bedanken sich alle dafür, dass doch ein so gutes Klima geherrscht hat, wie die Zusammenarbeit mit dem Ministerium funk­tioniert hat – aber im Endeffekt stimmen sie nicht mit. Das finde ich sehr schade.

 


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