Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 294

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Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf wird auch sicher­gestellt, dass die sensiblen Kompetenzen einem wesentlich kleineren Kreis der Exe­kutive, nämlich dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung übertragen und den übrigen Sicherheitsbehörden entzogen werden. Mit diesem Gesetz werden also die Spezialisten arbeiten.

Meiner Fraktion war es außerdem sehr wichtig, die demokratische Kontrolle sensibler Ermittlungsmethoden weiter auszubauen. Mit der Stärkung des Rechtsschutzes und der parlamentarischen Kontrolle ist das auch wirklich gelungen. Nennenswert finde ich weiters die Einschränkung des Deliktekatalogs. Der Deliktekatalog wurde im Vergleich zur Regierungsvorlage eingeschränkt, und teilweise wird es von der rechtswidrigen und vorsätzlichen Verwirklichung abhängig gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ja, das wurde schon öfter gesagt: Terror hat es zwar schon immer gegeben, aber er hat sich verändert. 

Wir brauchen neue, andere Instrumente und Spezialisten, die unsere Bevölkerung, unsere Bürgerinnen und Bürger sowohl in Europa als auch im Inland weitestmöglich schützen. Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz auch die Bürgerrechte beachten wird – die Kontrolle gibt es. Wenn wir es parlamentarisch begleiten, werden wir eventuellen Fehlentwicklungen auch entgegentreten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


20.20.42

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In diesem Staatsschutzgesetz sind durchaus notwendige Maßnahmen enthalten. Seit den Anschlägen von Paris wis-sen wir, dass es nicht an Daten mangelt, sondern dass der Austausch von Daten auf EU-Ebene überhaupt nicht funktioniert.

Die versteckte Gefahr in diesem Gesetz ist, dass im Rahmen dieses Staatsschutz­gesetzes wahrscheinlich weit mehr Daten von unbescholtenen Menschen als von Ver-däch­tigten erfasst werden. Der Gesetzestext definiert nicht, welche Daten weitergege-ben werden und welche nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund dafür sind 28 unterschiedliche nationale Regelungen für Datentransfers. Wo landen diese Daten? Was wird damit gemacht? Wer hat Zugriff auf diese Daten? – Wie oder ob der Rechtsschutzbeauf­tragte und seine Stellvertreter überhaupt in die Weitergabe der Daten eingebunden sind oder werden, ist in der vorliegenden Fassung dieses Staatsschutzgesetzes nicht geregelt, auch nicht bei diesem umfangreichen Abänderungsantrag.

Es ist richtig, dass alles unternommen werden muss, um so schreckliche Ereignisse wie jene in Paris zu verhindern – das steht außer Frage. Es ist aber auch richtig, dass mit so sensiblen Daten sorgfältig umgegangen werden muss, und das geht aus diesem Gesetz nicht eindeutig hervor. – Herzlichen Dank.

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


20.22.28

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute das Staatsschutzgesetz beschließen, ist es durch­aus eine sehr gute Grundlage, und es ist eigentlich schade, dass es keine Zweidrit­telmehrheit gibt.

 


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