Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 295

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Wenn man den Rednerinnen und Rednern der FPÖ und auch der Grünen zugehört hat, dann hat man den Eindruck, dass es in Wirklichkeit andere Gründe waren, die den Ausschlag dafür gegeben haben, dass man nicht zustimmt, und das ist ein bisschen fadenscheinig und wirklich schade.

Was erwartet sich die Bevölkerung denn von uns als Gesetzgeber? – Letztlich erwartet sich die Bevölkerung, dass wir den MitarbeiterInnen des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung, in dem in Wirklichkeit eine kleine Mann­schaft wertvolle Arbeit leistet, mehr Möglichkeiten geben, aber auch der Polizei mehr Möglichkeiten der Ermittlung geben.

Wenn sich die Dinge auf der anderen Seite weiterentwickeln, dann, glaube ich, ist es wichtig, dass man auch der Exekutive und den Mitarbeitern des BVT entsprechende Möglichkeiten gibt. Wir sind auch aufgefordert, die Sorgen und Ängste der Menschen wirklich ernst zu nehmen, die Dinge ernst zu nehmen.

Wenn man an die Ereignisse des Jahreswechsels denkt, dann ist es, glaube ich, umso wichtiger, dass wir die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und darüber nach­denken, wo denn wirklich die Grenzen des Machbaren sind, und diese Grenzen auch zur Kenntnis nehmen – deshalb auch die Entscheidung für Obergrenzen in der Ministerratssitzung und in der Regierung. Diese Obergrenzen sind wichtig, denn wir können letztlich nur einen Teil integrieren, und daher ist es wichtig, dass die Ober­grenzen gegeben sind und dass wir sie auch umsetzen.

Zur Integration gibt es aus meiner Sicht drei wichtige Voraussetzungen für diejenigen, die nach Österreich kommen und hierbleiben wollen: Das Erste ist, Deutsch zu lernen, das Zweite ist, arbeiten zu wollen, und das Dritte ist letztlich, unsere Lebensordnung, unsere Werte anzuerkennen und zu respektieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

20.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


20.24.18

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zum Thema Sicherheitspolizeigesetz: Das Sicherheitspolizeigesetz regelt das Grundrecht und die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Die Wahrung dieses Grundrechtes schien bisher in ausreichendem Umfang gegeben. In einer Zeit von Extremismus und Terrorismus erscheint eine Adap­tie­rung der bisher gültigen Gesetzeslage durchaus nachvollziehbar. Mit Staatspolizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten sowie Abwehramt des Bundesheeres bestehen aus­reichende Institutionen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Kommen nun neue Anforderungen auf unser Land zu, welche ein gewisses Gefahren­potenzial vermuten lassen, rächt sich die Vorgangsweise des Setzens von Einspa­rungs­maßnahmen ebenso wie die eines Personalabbaus. In ständiger Diskussion steht die Schaffung eines schlanken Staates. Die Schaffung von neun Landesämtern des Verfassungsschutzes, angesiedelt in den Polizeidirektionen, stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar.

Durch die Ausnutzung entsprechender Techniken ist eine umfassende aufenthaltsbe­zogene Überwachung möglich und im dringenden Bedarfsfall anzuwenden. Es kann jedoch nicht hingenommen werden, dass ein Spitzeldienst längst vergangener Zeiten, nunmehr „Informanten“ genannt, für entsprechende Informationen Auslobungen erhält.

Eine weitere Problematik scheint in den unterschiedlichen Zeiträumen der Löschung von Daten von bis zu sechs Jahren gegeben zu sein. Die Zuständigkeit der Weitergabe


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