Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 296

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von Daten an ausländische Geheimdienste ist besonders infrage zu stellen, da deren weitere Verwendung nicht geprüft werden kann.

Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass sich jede in Österreich befindliche Person in einer Art und Weise verdächtig machen kann. In bisher aufge­tretenen Einzelfällen erweist sich die EU als nicht in der Lage, ausreichend für die innere Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten zu sorgen. Daraus resultierend erscheint eine Gewährleistung der inneren Sicherheit an den EU- beziehungsweise Bundesgrenzen erforderlich. Dem vorliegenden Entwurf des Staatsschutzgesetzes ist somit nicht zuzustimmen. – Danke.

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schabhüttl. – Bitte.

 


20.27.08

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­des­minister! Hohes Haus! Wir haben jetzt schon sehr viel über das neue Staatsschutz­gesetz gehört. Nach einem sehr langen und intensiven Verhandlungsprozess ist mei­ner Meinung nach ein sehr gutes Gesetz gelungen, mit dem im Speziellen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ein hilfreiches Instrument zur Verfügung gestellt wird.

Für die Zukunft ist es wichtig, dass es Möglichkeiten gibt, schon im Vorfeld auf eine eventuelle Bedrohung rechtzeitig zu reagieren und intensive Erhebungen durchzu­führen. Natürlich braucht man bei intensiven und sensiblen Ermittlungsmethoden im­mer auch eine demokratische Kontrolle. Alle Überwachungsmaßnahmen müssen von einem Rechtsschutzbeauftragten und in besonderen Fällen von einem Rechtsschutz­senat bewilligt werden, und der Rechtsschutzbeauftragte muss dem Nationalrat lau­fend berichten beziehungsweise Rede und Antwort stehen.

Ich möchte hier aber auch kurz die Gelegenheit nutzen, um auf das Ergebnis des stattgefundenen Asylgipfels einzugehen. Meiner Meinung nach war es für die Regierung, im Einvernehmen mit den Ländern und den Gemeinden, längst an der Zeit, ein Zeichen zu setzen. Den Richtwert mit 37 500 Asylanträgen (Ruf bei der ÖVP: Obergrenze!) einzuführen sehe ich einerseits als wichtiges Zeichen für unsere Freunde in den benachbarten EU-Ländern, aber auch als Zeichen für einen Flüchtling nach der Genfer Konvention, dass er hier zwar Schutz und Aufnahme finden muss, aber sich daraus nicht ableiten darf, wo das Ganze durchgeführt wird.

Auch andere begleitende Maßnahmen wie ein aktives und professionelles Grenzmana­gement, Kontrollen und Registrierungen, eine restriktive Handhabung bei Familien­nachzug, eine Beurteilung, ob Asylgründe zu einem späteren Zeitpunkt noch vorliegen, oder weitere Möglichkeiten für die Zukunft, Personen, die kein Asyl bekommen, zurückzuführen, werden vom Großteil der Bevölkerung befürwortet und natürlich auch unterstützt.

Österreich bekennt sich nach wie vor zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen, aber in einem Ausmaß, das der Integration förderlich ist, in einem Ausmaß, das der Arbeits­markt bewältigen kann, und auch in einer Anzahl, mit der der soziale Frieden hier in unserem Land gewährleistet werden kann.

Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass wir mit dem neuen Verteidigungs­minister Hans Peter Doskozil einen wirklichen Experten und Kenner in Flüchtlingsfra­gen in der Bundesregierung haben. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche Sie hier im Haus, den neuen Herrn Bundesminister bei seinen Anstrengungen, gemeinsam


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