Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 304

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir haben uns im letzten Jahr im September mit diesem Thema im Verfassungsaus­schuss schon beschäftigt. Es wurde damals schon die erforderliche Anzahl von Personen korrigiert, die eingeschleust werden müssen, damit das Gesetz zur Anwen­dung kommt. Wo es vorher zehn Personen und mehr sein mussten, wurde herunter­gesetzt auf drei Personen. Das Strafausmaß, wie gesagt, erstreckt sich von sechs Monaten bis fünf Jahre. Diese Schleppermafia hat eine andere Dimension bekommen, und ich gebe Ihnen allen hundertprozentig recht: Da muss man alles machen, um zumindest einmal von der Justiz her abzuschrecken.

Wir wissen aber auch, wenn Schlepper auf ihrem Weg Personen gefährden oder Qualen verursachen, ist das Fremdenpolizeigesetz anwendbar; dort sind bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen. Also so ohne ist das nicht. Das ist damals im September im Ausschuss auch ganz klar ausgesprochen worden aufgrund dieser Novellierung, dass man sich das jetzt noch einmal anschaut, dass es für diese Novellierung eine zwölf­monatige Frist gibt, dass die dann auf den Tisch kommt und dass wir dann ein ent­sprechendes Gesetz auf den Tisch bringen, um den Schleppern auch von der Gesetzgebung her eine entsprechende Abschreckung zu vermitteln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Plessl.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.55.28

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ist positiv, dass auf unseren Antrag hin – der hat das Datum 17. Juni 2015 – die Regierung im September eine Verbesserung in Angriff genommen hat. Das heißt aber, sie hat ihn nicht voll umgesetzt. Deswegen ist dieser Antrag wieder hier, weil die Regierung mit einem Strafausmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren eigentlich nicht massiv gegen das Schlepperwesen vorgegangen ist. Das ist eine Kann-Bestimmung, und wir wollen eine Mindeststrafe. Diese Mindeststrafe hat einen gewissen Grund.

Ich war vor Kurzem im Kosovo. Ich habe mich dort über das Problem der Kosovaren, die nach Mitteleuropa geschleppt worden sind, informiert. Österreich und Deutschland sind die Hauptländer, wo sie hingeschleppt worden sind – unter falschen Versprechun­gen. Es sind mafiöse Strukturen, die diese Menschen ausgebeutet haben.

Dort sehen Sie teilweise wirklich arme Leute, die ihr Hab und Gut verkauft haben und jetzt einen schwierigen Neustart dort unten machen müssen, weil sie in Europa keine Perspektive bekommen haben beziehungsweise wieder zurückgeschoben wurden – und zu Recht zurückgeschoben wurden –, und da muss man sich schon die Frage stellen: Wie unterbinden wir diese mafiösen Strukturen? Da muss man mit aller Härte vorgehen. Sechs Monate sind in Ordnung, aber das ist zu wenig. Und wenn wir schauen, was da an Leid angerichtet wird, was da auch unserer Bevölkerung zuge­mutet wird an Kosten, die auf unser Sozialsystem gehen, dass wir dann nicht mehr das Geld zur Verfügung haben, das wir für unsere Bürger brauchen, die eingezahlt haben, da muss man schon Maßnahmen setzen, die abschreckend sind.

Ich habe heute Vormittag aus einem Buch einer Polizistin aus Deutschland zitiert, gewisse Passagen daraus. Diese Polizistin sagt ganz klar, es muss harte Strafen geben, abschreckende Strafen, damit wir das verhindern können, sonst kriegen wir das nicht in den Griff! Und dieser Antrag ist so eine Maßnahme. Meine Damen und Herren, setzen wir ein Zeichen als Politiker, als Volksvertreter, dass diesen mafiösen Struk­turen dementsprechend entgegengetreten wird, dass wir solche Zustände nicht mehr haben! (Beifall beim Team Stronach.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite