Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 306

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Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren gelenkt werden – es muss schnellstmöglich festgestellt werden können, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern um Personen mit tatsächlichem Asylgrund oder nur um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen die bereits gestellten Asylanträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden können, um Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollen), möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

In der Schweiz oder auch in Norwegen gibt es bereits Modelle beschleunigter Asyl­verfahren, im Rahmen derer über die Anträge binnen 48 Stunden entschieden wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – analog dem Schweizer Modell – einzuführen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


20.59.50

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Innenministerin! Sehr geehrte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir be­sprechen heute im Plenum einen Entschließungsantrag seitens des Teams Stronach, Zahl 1202/A(E), der am 17. Juni 2015 eingebracht wurde. Wenn man diesen Ent­schließungs­antrag durchliest, dann kann man sich auch vorstellen, warum dieser zu diesem Zeitpunkt eingebracht worden ist. Hier habe ich die Zahlen des Ministeriums (der Redner zeigt eine graphische Darstellung), eine wunderschöne Graphik des Innen­ministeriums, aus der ab 2014 ersichtlich war, dass die Zahl der Asylanträge steigt und sich 2015 noch erhöhen wird. Aufgrund dessen ist ein Entschließungsantrag eingebracht worden, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen einzuführen. Dazu sind einige Dinge angeführt worden.

Ich möchte den § 114 Fremdenpolizeigesetz, Schlepperei, kurz erklären. Es gibt mehrere Absätze. Eingangs möchte ich vielleicht noch festhalten, dass dieser Paragraph des Fremdenpolizeigesetzes, der § 114, im Jahr 2010 verschärft wurde, wobei das Strafausmaß von ein auf zwei Jahre erhöht worden ist, und noch ein zweites Mal 2015 – das hat mein Vorredner von der ÖVP schon gesagt –, als von einer größeren Anzahl geschleppter Personen auf drei Personen reduziert worden ist. Das heißt, dieser Paragraph wurde schon mehrmals verschärft.

Wir haben beim Absatz 1 die rechtswidrige Einreise und Durchreise eines Fremden mit dem Vorsatz ergänzt, dass sich diese Person oder Dritte unrechtmäßig bereichern: Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

 


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