Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 308

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Diesen Schleppern, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es egal, ob es bereits Straftatbestände gibt im Zusammenhang mit Schlepperei oder nicht. Diesen Herr­schaften ist es auch egal, ob aus praktischen Gründen die Bestimmungen des Straf­rechts ins Fremdenrecht übertragen wurden. Das Strafausmaß muss – wie der Kollege angesprochen hat – massiv erhöht werden, sodass es tatsächlich eine Abschreckung ist, sonst wird sich die Situation nicht bessern. (Beifall beim Team Stronach.) Das Mindeststrafausmaß von sechs Monaten gehört natürlich dringend erhöht.

Und wenn man dann in den Medien liest, „Schlepperei mit angemessenem Fuhrlohn bleibt straffrei“: Das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, und gehört dringend geändert. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


21.05.23

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man ein Problem wirklich angehen und lösen will, dann sollte man sich überlegen: Wie entsteht dieses Problem oder wie ist es entstanden? Deshalb ist es, wenn wir über Schleppereibe­kämpfung sprechen, ganz wichtig, sich zu überlegen: Warum vertrauen sich eigentlich Flüchtlinge gewerblichen Schleppern an, denen sie in der Regel sehr viel zahlen – tausende Euro, normalerweise – und auch noch ihr Leben anvertrauen, sehr oft auf einer gefährlichen Reise? Wenn man diese Frage außer Acht lässt und sich bei der Lösung des Problems nicht mit dieser Frage beschäftigt, sondern einfach bloß nur nach höheren und noch höheren Strafen ruft, wird man es nicht lösen können.

Das Hauptproblem, warum es gewerbliche Schlepper gibt, warum Schutzsuchende sich ihnen anvertrauen, ist ja, dass eine legale Reise, eine legale Flucht in den meisten Fällen nicht möglich ist. Es hat zum Beispiel bis vor ein paar Jahren etwas gegeben, das sich Asylverfahren, Botschaftsverfahren genannt hat. Das wurde damals unter der Bundesregierung von ÖVP und FPÖ abgeschafft. Das könnte man zum Beispiel wiedereinführen, denn wenn jemand, ohne noch in der EU zu sein, einen Asylantrag einbringen kann und nach einer vorläufigen kurzen Überprüfung ein Visum bekommen kann, um ganz legal einzureisen, dann würde man damit bezahlte Schlepper über­flüssig machen, denn dieser Schutzsuchende würde dann gar keinen Schlepper brauchen. (Abg. Hübner: Und dann schicken wir ihnen von der AUA ein Ticket!)

Die Kollegen von der FPÖ rufen wie immer dazwischen; Sie können sich gerne zu Wort melden. (Abg. Hübner: Wir wollen Sie nur ergänzen!) – Nein, Sie ergänzen mich nicht, Sie machen nur Polemik, aber das bin ich gewohnt von der FPÖ: keine Lösun­gen, aber ständig dazwischenplärren. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn man also das Problem ernsthaft angehen will, dann muss man sich die Frage stellen: Warum brauchen Flüchtlinge überhaupt bezahlte Schlepper? Warum gehen sie zu diesen Leuten? Warum gefährden sie ihr Leben auf klapprigen Booten und zahlen auch noch tausende von Euro? – Weil sie nicht legal in die EU einreisen können. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das haben Sie schon gesagt!) Und wenn man Schlepper überflüssig machen will, wenn man ihnen die Geschäftsgrundlage entziehen will – wie wir seit Längerem, seit Monaten und seit Jahren eigentlich gebetsmühlenartig wieder­holen –, dann sollte man für legale Fluchtwege und für legale Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende sorgen. Dann würde sich das Problem wirklich großteils erledigen. (Abg. Hübner: Wir holen sie mit der AUA ab!)

 


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