Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 354

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sehr vielen Wochen, nämlich von der Österreichischen Schmerzgesellschaft. Diese hat alle hier im Parlament angeschrieben, um auf diese Situation der Schmerzpatienten aufmerksam zu machen. Jeder von Ihnen sollte eigentlich so ein Schreiben bekommen haben. Wir reden da nicht von einer Handvoll Menschen; es geht um 1,5 Millionen bis 2 Millionen Menschen, die hiervon betroffen sind.

Aufgrund dieses Hilfeschreis haben wir gesagt: Wir wollen uns gerne dafür einsetzen und Sprachrohr für diese Menschen sein. Dieser Antrag, der hier vorliegt, zeigt die Bedenken und die Forderung der Österreichischen Schmerzgesellschaft auf. Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir diesen Antrag vielleicht noch einmal gemeinsam über­denken beziehungsweise ihm heute vielleicht doch zustimmen könnten. Es geht ein­fach darum, dass man die Inhalte noch einmal neu überdenkt und jenen Menschen, die chronische Schmerzen haben, auch gesetzmäßig eine gewisse Versorgung zusichern kann.

Da geht es um personelle und zeitliche Dinge, aber bei den aktuellen Schließungen beziehungsweise den massiven Reduktionen des Angebots für diese Menschen durch Streichungen weitere Kürzungen vorzunehmen ist, wie wir finden, sicherlich nicht der richtige Weg. Die Zahl der Schmerzpatienten wird auch weiterhin ansteigen. Patienten mit Akutschmerzen werden nicht mehr so adäquat versorgt, wie sie es gewohnt waren, des Weiteren wird sich eine Chronifizierung der Schmerzen einstellen.

Es ist nicht so, dass man nur auf diese Gesellschaft gehört hätte, sondern man hat auch ein bisschen in die Nachbarländer geschaut. Genau so einer Gesetzgebung wurde in Deutschland, in Belgien und in Italien durchaus zugestimmt.

Wie gesagt, die österreichischen Schmerzpatienten – ich darf die Zahl hier noch einmal wiederholen, das ist keine Handvoll, selbst für eine Handvoll sollte man sich ein­setzen –, 1,5 Millionen bis 2 Millionen Menschen, haben wirklich unsere Unterstützung durch eine richtige Gesetzgebung verdient.

Ich hoffe, dass wir diesen Antrag noch einmal gemeinsam überdenken und im Sinne dieser Schmerzpatienten agieren. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.52


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


22.52.28

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vor allem zur Frage bezüglich Rufbereitschaft in den Zentralkrankenanstalten Stellung nehmen. Das war ja auch eine heiße Diskussion, sage ich jetzt einmal, im Ausschuss. Nichtsdestotrotz haben wir auch diese Aus­schuss­­feststellung gemacht, dass für uns vollkommen klar ist, dass Rufbereitschaft nur dann gemacht werden kann, wenn die Patientenversorgung nicht gefährdet ist.

Jetzt kann man das sehr unterschiedlich auslegen – die Sorgen sind groß, ich verstehe das – und kann sagen, dass die Hoffnung einiger auch auf Rufbereitschaft groß war, und zwar – man soll es nicht glauben – durchaus von Abteilungen, von denen ich es mir nicht wirklich vorstellen konnte. Die Frage der Rufbereitschaft in der Herzchirurgie haben wir mit unserer Ausschussfeststellung für Österreich klar ausgeschlossen, worüber ich froh bin.

Ich habe jetzt wieder mein Handy benutzt und nachgeschaut: In Deutschland schreibt die Uniklinik Würzburg in der ganz offiziellen Beschreibung, dass sie einen Assistenz­arzt im Dienst und einen Herzchirurgen in Rufbereitschaft haben. Das Herzzentrum der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite