Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 360

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Zukunft deutlich und spürbar besser wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

23.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


23.09.12

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal zur Ände­rung betreffend die Mitnahme von Assistenzhunden in Krankenanstalten sprechen. Für alle, die nicht wissen, was denn genau ein Assistenzhund ist, möchte ich ganz kurz erklären, wie wichtig Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen sind.

Assistenzhunde können Blindenführhunde, Signalhunde, Servicehunde oder auch The­rapiehunde sein, und sie sind dafür ausgebildet, dass sie Menschen mit Behin­derun­gen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Sie dürfen mitgenommen werden, das ist seit 1. Jänner 2015 per Gesetz geregelt.

Es ist auch ganz genau geregelt, wie die Ausbildung auszusehen hat und wie die Prüfung abzunehmen ist. Wir haben also eine gute Regelung, die sicherstellt, dass die Hunde auch qualitätsvoll ausgebildet werden, dass eine gute Beziehung zwischen dem Besitzer, der Besitzerin und dem Hund besteht, dass es eben auch ein gutes Team­work mit diesen Assistenzhunden gibt, die für die Selbstbestimmung und für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sehr wichtig sind, die ein ganz wichtiges – unter Anführungszeichen – „Hilfsmittel“ für Menschen mit Behinderung zur Bewältigung ihres Alltags sind.

Heute regeln wir, dass diese Assistenzhunde auch in Krankenanstalten mitgenommen werden dürfen, und das ist meiner Meinung nach wirklich ein sehr großer Fortschritt. Ich sage ein Danke an dich, Frau Ministerin, dass dies möglich wird, denn das war ein Schwachpunkt bezüglich der Mitnahme von Hunden, und das wird heute geregelt. Dafür sage ich wirklich ein herzliches Dankeschön.

Ich möchte noch kurz einen Appell an die Wirtschaft richten, weil jetzt auch Herr Peter Haubner hier ist: Hunde dürfen auch im Lebensmittelhandel mitgenommen werden, und es gibt von der Wirtschaftskammer eine Plakette, die „Assistenzhunde willkom­men“ heißt. Das ist sehr wichtig – danke auch dafür –, es ist nur manches Mal so, dass nicht alle großen Ketten diese Plakette anbringen und dass die Mitar­beiterInnen vielleicht nicht genau wissen, wie mit diesen Assistenzhunden und den Besitzern umgegangen werden soll. Immer wieder kommt es daher zu schwierigen Situationen für Menschen mit Behinderung in Lebensmittelketten – ich möchte jetzt keine Namen nennen. Vielleicht können Sie vonseiten der Wirtschaftskammer noch einmal darauf einwirken, dass man auch in den Geschäften weiß, dass Assistenzhunde in die Geschäfte mitgenommen werden dürfen – auch ohne Maulkorb, das ist auch geregelt.

Das wäre meiner Meinung nach für Menschen mit Behinderung eine ganz wichtige Entscheidung, und vielleicht können Sie darauf hinwirken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Riemer.)

23.11


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


23.11.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Punkte dieser Debatte wurden, angereichert durch persönliche Erfahrungen, bereits diskutiert – ein Punkt


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