Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 149

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Bonuszahlungen an den Rechnungshof – nicht freiwillig, sondern verpflichtend, damit hier endlich Transparenz hergestellt werden kann.

Was zweitens besonders wichtig ist: dass es dort einen Bereich gibt, wo man endlich über Obergrenzen diskutieren soll und muss – Obergrenzen! Hier ist das O-Wort gefragt, nicht bei den Kriegsflüchtlingen! Und die Messlatte für Vorstandsgagen in öffentlichen Unternehmungen muss und soll das Kanzlergehalt sein. Und das liegt nicht bei 1,6 Millionen €, sondern das liegt bei 295 000 € pro Jahr. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Hell. Ich darf mich bei Ihnen entschuldigen, Herr Abgeordneter, Sie waren zuletzt bereits im Saal. Es war ein Fehler des Vorsitzes, das zu übersehen.

Bitte, Herr Abgeordneter Hell.

 


13.20.57

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Viele Punkte, die Herr Abgeord­neter Rossmann angesprochen hat, sind natürlich sehr plausibel dargestellt worden und finden auch meine Zustimmung. Die Tatsache, dass sich der Rechnungshof in seinem Bericht sehr eingehend mit der Situation der Einkommen der Vorstände und Geschäftsführer im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes auseinandergesetzt hat, hat natürlich zwangsläufig zu vielen Diskussionen auch im Bereich der Manager und der Managergehälter geführt.

Ich kann es teilweise auch nachvollziehen, wenn aus den Führungsebenen darauf hin­ge­wiesen wird, dass die Messlatte für diese Führungsebene nicht ein Politikereinkom­men ist, sondern eben von der Branche und vom Markt vorgegeben ist.

Trotzdem, meine sehr geschätzten Damen und Herren, der Rechnungshof hat festge­stellt: 2014 zahlten 31 Unternehmen und Einrichtungen 74 Personen in der Vorstands­etage ein Vollzeiteinkommen über dem des Regierungschefs. Und 2011 waren es 26 Unternehmen mit 65 Personen, das heißt, hier hat sich einiges nach oben ver­schoben.

In den letzten Jahren hat sich die Wirtschaft ja nur mäßig entwickelt, aber – es wurde von Herrn Abgeordnetem Rossmann schon angesprochen – die Einkommen der Vorstandsebene haben sich trotzdem deutlich erhöht.

Mir ist bewusst, dass große Unternehmen – und um die geht es auch in diesem Bericht – Spitzenkräfte in der Führungsetage brauchen, um sich erfolgreich am Markt behaupten und agieren zu können. Diese Spitzenpersonen brauchen wir aber auch in den Unternehmen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und es ist daher natürlich zu hinterfragen, warum die durchschnittlichen Einkommen von Vorständen und Geschäftsführern in diesen Unternehmen mit Bundesbeteiligung im Zeitraum von 2011 bis 2014 im Schnitt um 15,3 Prozent gestiegen sind, und bei den Beschäftigten im Schnitt nur um 7,5 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen wesentlich dazu bei, wie sich ein Unternehmen entwickelt, und sie sollten auch den finanziellen Anteil dafür erhalten.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist auch keine positive Entwicklung, wenn die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen laut diesem Rechnungshof­bericht ebenfalls weiter aufgeht. Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführerinnen betrugen im Jahr 2014 im Schnitt 161 000 €, das waren 73 Prozent, der Durchschnittsbezug der männlichen Kollegen von 220 000 € wurde bei Weitem nicht erreicht. Im Jahr 2012 hatten die Frauen in diesen Unternehmen noch


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