Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 153

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Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben viel Arbeit vor uns, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit unserer Vorsitzenden im Rechnungshof­ausschuss, Frau Abgeordneter Moser, und auch mit den anderen Frauensprecherin­nen nicht nur weiterarbeiten werden, sondern auch Erfolge erzielen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Moser.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


13.34.53

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungs­hofes! Wieder einmal ist ein Managementgehälterbericht des Rechnungshofes erschienen, der jetzt schon des Öfteren hier behandelt wurde. Alle zwei Jahre kommt er heraus. Er zeigt eigentlich immer wieder ein ähnliches Bild.

Eine der Problematiken, die dieser Bericht in sich trägt – das haben wir auch diesmal wieder festgestellt –, ist jene, dass die Gehälter in absoluten Zahlen dargestellt wer­den. Objektiv ist nicht sehr einfach zu beantworten: Verdient ein Manager viel? Verdient er wenig?, wenn ich nicht weiß, wie sich das Gehalt gliedert. Es gibt immer ein Basisgehalt, und dazu gibt es dann die leistungsorientierten Komponenten, die normalerweise von Mindeststandards oder Zielerreichungsmaßstäben abhängig sind.

Es wäre für uns schon wichtig zu wissen: Welche sind das? Welche Zieldefinitionen gibt es, um Prämien und Bonifikationen zu erlangen? Wenn einer gut wirtschaftet, soll er meines Erachtens auch gut verdienen. Damit habe ich kein Problem. Wenn aber das Basisgehalt schon so hoch ist, dass es, sage ich einmal, in einer nicht mehr vertret­baren Höhe ausbezahlt wird und nur mehr geringe Komponenten an leistungsorien­tierten Parametern drangeheftet sind, dann habe ich schon ein Problem. Wir können es aber nicht sagen. Und das ist die Problematik an dem Ganzen. Deswegen müssen wir an einer Darstellung dieses Berichts arbeiten, die eben genau diese Gliederung beinhaltet. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Punkt der Anonymisierung – das ist mir jetzt gerade spontan eingefallen, das hatten wir ja im Ausschuss auch gefragt –: Der Herr Präsident hat mich da auf eine Compliance-Richtlinie hingewiesen von – was war das? (Rechnungshofpräsident Moser: OECD!) – der OECD, genau, die besagt: Wenn Gehälter so hoch sind, dass man ethische Bedenken daran knüpfen könnte, dann ist es sehr wohl möglich, diese Anonymisierung aufzuheben. Und ich denke darüber nach, für mich selbst, aber ich glaube, auch für uns wäre durchaus einmal anzudenken, ob ab einer gewissen Höhe des Einkommens nicht doch die Namen genannt werden sollen, auch unabhängig vom Datenschutz. Das spießt sich ein bisschen, das weiß ich. Aber ich stelle es einmal als Diskussionsgrundlage in den Raum.

Ein weiterer Punkt, den wir zu diesem Einkommensbericht im Ausschuss behandelt haben, der auch heute Thema ist, ist ein Antrag, den ich gestellt habe, bezüglich der Pensionen in der Oesterreichischen Nationalbank. Ganz konkret geht es hiebei um jene Pensionen, die der Dienstbestimmung III unterliegen. Das ist so ein bisschen ein Ausreißer in dem Ganzen. Es ist schon richtig, dass die OeNB dort und da ein bisschen einen Prozess eingeleitet hat, um das Ganze zu novellieren. Aber dort hapert es noch gewaltig.

Es geht darum: In der Dienstbestimmung III besteht die Pension aus einem Anteil ASVG und einem Pensionskassenanteil. Und da wird eine sogenannte Vergleichs­pensionsanwartschaft vorgerechnet, die auf die Pension laut Dienstbestimmung II abzielt. Jetzt ist die Dienstbestimmung II zwar bereits reformiert worden, aber die Be-


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