Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 154

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stimmung der Dienstbestimmung III zielt noch auf die nicht veränderte Größe ab. Das führt dazu, dass wir in der Nationalbank noch gewaltige Pensionen haben, die zwi­schen 300 000 und 400 000 € pro Jahr liegen. Also ist das nach wie vor ein Luxus­tempel für Luxuspensionäre. Deswegen haben wir auch diesen Antrag gestellt, der von Ihnen mit dem Argument abgelehnt worden ist: Na ja, die haben ja eh schon so viel getan.

Eben in diesem Bereich noch nicht! Und eben darum ist es wichtig, dass auch dort etwas passiert. Wir werden diesen Antrag zu gegebener Zeit wieder einbringen.

Zum Schluss noch, weil es ebenfalls zur Nationalbank passt: Wie kann es sein, dass Witwenpensionen in der Nationalbank von Haus aus zur Gänze mit 60 Prozent vom letzten Einkommen des Verstorbenen ausbezahlt werden? Gängig ist es, dass die Witwenpension zwischen 0 und 60 Prozent je nach Höhe des Einkommens des verstorbenen Gatten ausbezahlt wird. Bei der Nationalbank sind es von Haus aus 60 Prozent – ein Umstand, den ich so nicht stehen lassen kann. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


13.39.40

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Bei diesem vorliegenden Bericht, der die Einkommen und auch Betriebspensionen der öffentlichen Wirtschaft darlegt, geht es vor allem um eines, und das ist Gerechtigkeit.

 Das ist ein Thema, das sich in diesem Bericht sehr gut erkennen und aufschlüsseln lässt. Einerseits zeigt der Bericht nämlich – wie vorher schon von meinen Kolleginnen und Kollegen erwähnt wurde – die vorherrschende Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in Aufsichtsräten und Vorständen sowie auch die himmelschreiende Unge­rechtigkeit der Luxuspensionen. Das ist ein Problem, mit dem wir uns schon seit bald zwei Jahren befassen und das dringend noch weiter, noch stärker geregelt werden muss.

Thema eins ist die Ungleichheit zwischen Frauen- und Männergehältern in Vorständen und Aufsichtsräten. Es ist für mich in keinerlei Art und Weise erklärbar, wie das gerade auch in staatlichen und staatsnahen Unternehmen noch möglich sein kann.

Es ist keine ganze Analyse aus diesem Bericht. Es fehlen uns auch Daten für die Ebenen, die unter den Führungsebenen liegen, und es fehlen uns noch mehr Daten, auch von Unternehmen, die sie einfach nicht schicken wollten.

Das ist ein großes Problem dieses Einkommensberichts, dass man davon abhängig ist, dass das Unternehmen die Daten auch sendet. Die ÖBB haben das zum Beispiel nicht getan. Da können wir keine Vergleiche bezüglich der Gehälter in den Führungsetagen machen.

Aber es ist schon interessant, welche strukturellen Unterschiede man da erkennen kann, zum Beispiel von den Branchen her, bei denen sich auch Geschlechterste­reo­type erkennen lassen. Es gibt ja gewisse Branchen, die weitläufig eher als weiblich – oder wie auch immer man das bezeichnen mag – gesehen werden: Bildung, Kunst und Kultur oder Gesundheit. Da sind die Durchschnittsgehälter von Führungspositionen grundsätzlich niedriger, was natürlich auch dazu führt, dass jene von Frauen, die in


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