Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 213

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möchte mich für Ihre Arbeit, Herr Präsident, und für die Arbeit Ihrer Mitarbeiter auch recht herzlich bedanken.

Ich sehe den Rechnungshof auch als wichtiges Regulativ für unsere Republik und möchte die im Tätigkeitsbericht enthaltenen Querschnittsprüfungen kurz ansprechen, denn ich sehe aufgrund der besonderen Stellung des Rechnungshofes als föderatives Bundes-, Länder- und Gemeindeorgan die Möglichkeit, Prüfungen über alle Gebiets­körperschaften durchzuführen.

Ich sehe nicht nur den prüfenden Vorgang als wichtiges Element, sondern auch, wie Sie auch schon im Ausschuss berichtet haben, die beratende Funktion bei diesen Quer­schnittsprüfungen. Es hat im vergangenen Jahr 16 Querschnittsprüfungen gege­ben. Ich möchte auch hier die Konsolidierungsmaßnahmen beziehungsweise die Haftungsgrenzen der Länder besonders hervorstreichen.

Als Beispiel möchte ich Oberösterreich und seine Benchmarks der Gemeinden kurz einbringen; mein Kollege Hanger hat das soeben angesprochen. Wir in Oberösterreich haben seit zwei Jahren ein Benchmark-System, das sogenannte Benko, mit dem wir die Gemeinden untereinander vergleichen. Es handelt sich aber nicht nur um ein Kontrollinstrument der IKD, sondern es wird auch sehr positiv von den Gemeinden selbst genutzt, um sich gegenseitig zu vergleichen und von anderen zu lernen und Verbesserungen zu erreichen. Das wird bei uns sehr gut genutzt und zeigt auf, welches Potenzial bei den Verbesserungen möglich ist.

Ich möchte abschließend noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag bezüglich Wahrheitspflicht gegenüber dem Rechnungshof eingehen. Dazu kann ich nur sagen: Der Rechnungshof ist ein Organ der Gesetzgebung. Und man ist grundsätzlich verpflichtet, diesem wahrheitsgetreu Informationen zu geben.

Wenn eine strafrechtlich falsche Beweisaussage getroffen wird, dann sind sowieso die Gerichte zuständig. Daher sehen wir nicht die Notwendigkeit, § 288 und § 289 des Strafgesetzbuches zu ändern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


16.36.48

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Weil Herr Kollege Hanger jetzt noch einmal auf die Prüfungsausschüsse eingegangen ist: Herr Kollege, Sie haben da offensichtlich etwas missverstanden.

Ich habe nicht davon gesprochen, dass die Kollegen in den Prüfungsausschüssen inkom­petent sind. (Abg. Hanger: Doch!) Ich habe gesagt, es geht darum, Kom­petenzen zu erwerben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Sie können mir nicht erzählen, dass Leute, die mit dem Fach vertraut sind, die das jahrelang gelernt haben, die das möglicherweise studiert haben, das nicht besser können als – von mir aus – ein freiheitlicher Prüfungsausschussobmann – aber es gibt auch viele ÖVPler in dieser Funktion, denn ihr seid bei uns ohnehin schon an dritter Stelle –, der im Erwerbsleben steht. Der kann sich in wenigen Stunden, Tagen, an wenigen Wochenenden nicht das Know-how und das Wissen aneignen, das jemand hat, der das gelernt und studiert hat. (Abg. Hanger: … Verwalter!)

Na bitte, wo sind wir denn? Verstehen Sie mich?! – Es geht nicht darum, jemandem Kompetenz abzusprechen, sondern darum, dass sich jemand Kompetenzen so aneig­nen kann, dass er vernünftig, gescheit und im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Trans­parenz, Objektivität und was weiß ich, was alles, prüfen kann. Darum geht es, Herr


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