dabei um die Petition 43: „Anpassung des Pensionssicherungsbeitrages für ÖBB PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen an das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz“. Die Einbringer erheben da das Anliegen, den Pensionssicherungsbeitrag der ÖBB-PensionistInnen in der Höhe von 5,8 Prozent, der auch von Witwen und Waisen bezahlt wird, dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz anzupassen.
Diese Petition wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen, wie auch die Bürgerinitiative 61. In dieser fordern die Unterzeichner „die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“. Diesbezüglich wurden Mitte der 1990er-Jahre Bestimmungen fixiert, wonach BeamtInnen im Ruhestand und ÖBB-PensionistInnen einen Pensionssicherungsbeitrag zu leisten haben, der zwischen 3,1 und 25 Prozent betragen kann. In dieser Bürgerinitiative wird gefordert, dass diese Pensionssicherungsbeiträge nur ab der Höhe der Höchstbeitragsgrundlage eingehoben werden sollen.
Beide Anliegen wurden mit drei Stellungnahmen im Vorfeld behandelt und jetzt dem Verfassungsausschuss zugewiesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.
19.50
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In diesem Sammelbericht geht es um 17 Petitionen und Bürgerinitiativen, von denen zehn zur Kenntnis genommen und sieben einem Fachausschuss zugewiesen wurden.
Wenn man meinen Vorrednern zugehört hat, könnte man den Eindruck bekommen haben, dass die Petitionen und Bürgerinitiativen nur einmal kurz vorgelesen und dann schubladisiert werden – dem ist nicht so. Es werden zu allen Petitionen und Bürgerinitiativen mehrere Stellungnahmen eingeholt, diese Stellungnahmen werden diskutiert, und dann werden die Petitionen und Bürgerinitiativen aufgrund dieser Stellungnahmen entweder zur Kenntnis genommen oder dem Fachausschuss zugewiesen. (Abg. Pirklhuber: Eben …, aber fachlich …!) Dass die Entscheidung der Mehrheit der Opposition oft nicht gefällt, liegt möglicherweise in der Natur der Sache. (Abg. Pirklhuber: Das gefällt den Bürgerinnen und Bürgern nicht, das hat mit der Opposition nichts zu tun!)
Ich widme mich den Petitionen und Bürgerinitiativen, wo es um Ernährung im Schulsystem geht, um die Finanzierung von Schulen und um das Militärrealgymnasium in Wiener Neustadt.
Leider hat die Ausrichtung des Bundesheeres unter dem letzten Minister eine, möchte ich sagen, eher falsche Richtung genommen. Die angekündigte Schließung des Militärrealgymnasiums Wiener Neustadt war eine dieser Maßnahmen. Der neue Verteidigungsminister, Mag. Doskozil, hat aber schon gezeigt, dass er einiges anders und besser macht als sein Vorgänger.
Meiner Meinung nach sind wir da auf einem viel besseren Weg, und wir haben ja im Nationalrat auch schon beschlossen, dass das Strukturpaket ÖBH 2018 noch einmal geprüft werden soll. (Abg. Hafenecker: Warum haben Sie die Petition nicht in den Ausschuss geschickt?) Aus meiner Sicht gehört auch die Schließung des Militärrealgymnasiums dazu, und ich würde dringend empfehlen (Abg. Hafenecker: Sie haben die Petition beendet!), auch die Schließung des Militärrealgymnasiums Wiener Neustadt noch einmal eingehend zu überprüfen.
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