Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 281

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die finanziellen Mittel nicht dauerhaft in der Münze Österreich AG zu binden. Also diese Rücklagenauflösung kann man ja durchaus gutheißen, die ist auch in Ordnung.

Auf den ersten Blick schaut das auch wie eine gute Sache aus, da dem Bund mit einem Schlag Erlöse von 436 Millionen € zufallen. Wie der wirkungsorientierten Fol­gen­abschätzung zu entnehmen ist, reduziert sich damit bis 2044 die öffentliche Verschuldung um 0,15 Prozent. Negative oder belastende Auswirkungen werden in der Folgenabschätzung keine erwähnt. Auf den ersten Blick handelt es sich hier also wirklich um ein verspätetes Weihnachtsgeschenk der Tochter Münze Österreich an den Vater Staat.

So schön ist es aber in Wirklichkeit nicht. Ganz am Ende Ihres Entwurfes steht nämlich der entscheidende Paragraph, der die ganze Suppe versalzen könnte, und zwar wird die Haftungsgrenze gemäß Bundeshaftungsobergrenzengesetz um 2 Milliar­den € erhöht, eben jene 2 Milliarden €, mit denen die Republik jetzt für die Münze Österreich haften muss, da ja die Rücklagen für die Rücklöseverpflichtungen, die die Münze ja hat, aufgelöst werden.

Jetzt wäre es natürlich schon sehr interessant, Herr Bundesminister, zu wissen, in welchem Ausmaß die Münze Österreich schon bisher auf ihre Rücklöserücklagen zurückgreifen musste. Es wäre auch interessant, zu wissen, in welchem Ausmaß bisher Münzen rückeingelöst wurden. Und es wäre auch interessant, zu wissen, ob jetzt der Bund entsprechende Rücklösevorsorgen treffen wird müssen. Nur leider steht darüber in Ihren Erläuterungen zu diesem Gesetzesentwurf kein Wort. Und im Klartext bedeutet das, dass das Parlament heute hier ein Gesetz beschließen soll, ohne des­sen Auswirkungen zu kennen. Und dabei geht es immerhin um 2 Milliarden €.

Da können wir beim besten Willen nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus meiner Sicht gibt es jetzt nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist sich das Bundes­ministerium für Finanzen über die budgetären Auswirkungen selbst nicht im Klaren, und es geht dem Bundesminister nur um die 436 schnellen Millionen. Dann ist das Gesetz im hohen Maße verantwortungslos. Oder das Bundesministerium hat eine ent­sprechende Risikoabschätzung vorgenommen, was ich doch sehr hoffe. Dann ist es im hohen Maße demokratiepolitisch bedenklich, wenn diese Abschätzung dem Parlament vorenthalten worden ist.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich darf Sie in diesem Zusammenhang schon daran erinnern, dass die Budgethoheit noch immer beim Parlament liegt. Und werden dem Parlament wesentliche Fakten vorenthalten, um diese Budgethoheit ausüben zu können, dann ist es eine besorgniserregende Schmälerung der Kernkompetenz dieses Hauses. (Beifall bei der FPÖ.)

Darum stelle ich abschließend fest: Eine seriöse Beschlussfassung über diesen Entwurf im Sinne der österreichischen Steuerzahler ist anhand der vorgelegten Infor­mationen nicht möglich. Darum werden wir auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


20.17.56

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Kollege Haider, man kann halt überall in der Suppe auch ein Haar finden. Wenn die Regierung Empfehlungen des Rechnungshofes nicht umsetzt, dann schreit die Opposition: Feuer! Wenn Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden,


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