Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 181

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zukunft darauf zu achten, dass bei jedem neuen Gesetz oder Verordnung ein bereits bestehendes Gesetz und eine bestehende Verordnung im vergleichbaren Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt zu vermerken.“

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Ich bitte darum. (Beifall bei den NEOS.)

17.55


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Schellhorn soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend One in - One out

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Bundesministers für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vorhaben Jahresvor-schau 2016, Verwaltungsbereich Wirtschaft (III-237/1017 d.B.) – TOP 17

Seit geraumer Zeit spricht man sich von Seiten der Regierungsparteien für einen raschen Bürokratieabbau aus. Zuletzt würde der im Wirtschaftsausschuss von den Regierungsparteien eingebrachte selbständiger Entschließungsantrag der der Abge­ord­neten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betref­fend "Bürokratie-Abbau jetzt" (666/A(E)) einstimmig beschlossen, doch die Umsetzung lässt auf sich warten.

Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013– 2018 konnten sich die Regierungsparteien auf eine  »One in – one out«-Regelung für jedes neue Gesetz oder jede neue Verordnung einigen. Im Kapitel Entbürokratisierung und Entlas­tung  steht „»One in – one out«-Regelung: für jedes neue Gesetz, oder jede neue Ver­ord­nung, wird angestrebt, dass ein bereits bestehendes Gesetz oder bestehende Verordnung in vergleichbarem Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt darzustellen;“

Mögliche Maßnahmen sind etwa die Einführung einer "One-in-One-out-Regel" zur Eindämmung der Gesetzesflut sowie einer Auslaufbestimmung (Sunset clause) nach britischem Vorbild. Im Jahr 2011 wurde die  „One in, One out Regel“ eingeführt. Für jede neue Regulierung muss eine andere Regulierung abgeschafft werden. 2013 wurde nachgebessert und auf „one in, two out“ verschärft. 214 Regulierungen wurden seither gestrichen. Britischen Unternehmen wurden so 3 Mrd. Euro erspart. Ähnliche Regelungen bestehen schon in Italien, Frankreich, Spanien, Litauen, Portugal und jüngst Deutschland (Einführung im Frühjahr 2015 beschlossen).

Auch in Österreich wäre die Einführung einer solchen Regelung wichtig und wünschenswert um die unter der ausufernden Bürokratie leidenden Unternehmen zu entlasten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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