Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. Restredezeit Ihres Klubs: 1 Minute. – Bitte. (Abg. Steinbichler begibt sich zum Red-nerpult und stellt dort ein Taferl auf. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
20.34
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Herr Staatssekretär, das ist genau das Problem, dass nicht mehr Zeit zur Verfügung steht (Abg. Brosz: Du hast vorher … geredet!), aber es wurde von den Praktikern, von Sepp Schellhorn und auch vom Vorsitzenden Hauser eindeutig die Problematik aufgezeigt, auch von deiner Seite: Der Praktiker versteht schön langsam die Gesetze nicht mehr, und dieses Bild muss ich auf allgemeinen Wunsch erklären. Das ist das Ergebnis – wir haben nicht nur von Gesetzen und Kontrollen gesprochen, sondern auch von Auswirkungen von Gesetzen –: Eine Unternehmerin aus unserem Bezirk, eine Kaffeehausbesitzerin, hat mich gebeten, dieses Bild herzuzeigen, um zu veranschaulichen, welche Auswirkungen die Registrierkassenpflicht für sie hat.
Man sieht einen kleinen und einen großen Behälter mit Kassenbelegen. Weil sie nicht nur ein Kaffeehaus hat, sondern auch Brot und Süßigkeiten verkauft, braucht sie zwei Registrierkassen, und damit sie nicht jeden Tag auf dem Gehsteig draußen eine Stunde lang Belege einsammeln muss, hat sie gleich neben der Kasse Behälter aufgestellt, wo man die Bons hineinschmeißen kann. Und das müssen wir überlegen, und ich glaube, das ist des Pudels Kern bei allen Themen (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen) – ich bin gleich fertig, Herr Präsident –, dass wir die Praktiker mehr in die Gesetzgebung einbinden müssen, sonst wird sie von diesen nicht mehr verstanden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
20.36
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.
20.36
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Nicht zu Unrecht waren unsere Hoteliers in Sorge darüber, dass die 2015 verabschiedete Pauschalreise-Richtlinie der Europäischen Union die heimischen Beherbergungsbetriebe übermäßig belastet. Die genannte Richtlinie sieht vor, dass bei einer Zimmerbuchung in Kombination mit weiteren Dienstleistungen, wenn diese den Schwellenwert von 25 Prozent des Gesamtpreises übersteigen, diese Buchung zu einer Pauschalreise wird.
Es darf jedoch eine solche Pauschalreise nach österreichischem Recht nur derjenige anbieten, der auch im Besitz einer Reisebürolizenz ist. Dies wäre nicht nur mit zusätzlichen Kosten, wie der dadurch schlagend werdenden doppelten Kammerumlage, sondern auch mit mehr bürokratischem Aufwand verbunden. (Beifall bei der ÖVP.)
Gerade im Wintertourismus werden oft zusätzliche Leistungen wie Schipässe oder der Verleih der Schiausrüstung angeboten, und auch für den Gesundheitstourismus, in dem Wellnessbehandlungen mitangeboten werden, würde diese Regelung zu Problemen führen. Deswegen ist diese Befreiung bis zum Schwellenwert von 25 Prozent ein Verhandlungserfolg von Staatssekretär Mahrer. Neben den Verpflichtungen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben und die auch national nicht mehr abgewendet werden können, ist zumindest eine Ausweitung des Gastgewerbes erforderlich, um die Betriebe vor der Verpflichtung einer zusätzlichen Reisebürolizenz und einer doppelten Kammerumlage zu bewahren. Unser Staatssekretär Mahrer hat bereits auf EU-Ebene gut verhandelt, konnte den ursprünglichen Entwurf entschärfen und hat sich für eine praxistaugliche Umsetzung starkgemacht.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite