Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 2

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20.42.04Beginn der Sitzung: 20.42 Uhr

Vorsitzender: Präsident Karlheinz Kopf.

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Präsident Karlheinz Kopf: Ich eröffne die 118. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Krainer, Katzian, Kirchgatterer, Mag. Schieder, Mag. Gisela Wurm, Mag. Johannes Rauch, Dr. Nachbaur, Ing. Hackl, Mag. Schrangl, Peter Wurm, Zanger, Schmid Julian und Dr. Winter.

20.42.25Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfrage: Zurückziehung: 8601/J

2. Anfragebeantwortungen: 7351/AB und 7352/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 1600/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Fachkräfte-Stipendiums

Finanzausschuss:

Antrag 1594/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verstärkung der Lohnkontrollen durch personelle Aufstockung der Finanz­polizei

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Antrag 1592/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Erreichung der Ziele der FTI-Strategie bis 2020 und Forschungsfinan­zierungsgesetz

Antrag 1596/A(E) der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vom Innovation Follower zum Innovation Leader“

Antrag 1597/A(E) der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Entpolitisierung der Entscheidungsprozesse bei der Forschungs­förderungsgesellschaft (FFG)

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehr­bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen


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