Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 18

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Die Gesetzeslage ist, dass es a) ein Verfassungsgesetz über die Unabhängigkeit des ORF gibt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wozu gibt es dann einen Medienminister? – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller), dass es b) Verfassungsgesetze gibt – nicht um Ver­fassungsgesetze zu ändern, falls das Ihre Frage war, die würden nämlich hier im Haus geändert werden und nicht durch den Minister auf Basis unserer Verfassung, und ich glaube, es sind alle darauf angelobt worden. (Abg. Brosz: Gesetz ändern …!)

Das Zweite ist, dass die Betroffenen auch entsprechend Stellung genommen und sich gegen Unterstellungen gewehrt haben, sich auch öffentlich gegen die Unterstellungen gewehrt haben: Nicht sie hatten die Idee und haben die Maßnahme gesetzt, den Bun­deskanzler einzuladen, nämlich genau unter Berücksichtigung des Objektivitätsgebots. Wer sollte …? (Heiterkeit des Abg. Kickl.) – Sie lachen. (Abg. Kickl: Das ist ja lächer­lich!)

Würde der ORF eine Sendung über die Gestaltung politischer Plakate veranstalten, würde ich verstehen, wenn Sie eingeladen werden, falls die Zuschreibung stimmt, dass Sie da sozusagen dahinterstehen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist das Format Diskussion!) Wenn es um die Fragestellung geht, was im Europäischen Rat stattgefun­den hat, stattfinden wird, gibt es eine Person, die dort teilnimmt, eine Person, die authen­tisch Auskunft geben kann. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir waren in einer Situation letzten Sonntag, wo ein wichtiger Europäischer Rat vorbei war, ein wichtiger Europäischer Rat vor uns lag, der heute beginnt.

Der ORF-Fernsehchefredakteur hat in einem Interview gesagt, dass das die Entschei­dung war; und dass es davor noch ein Format gegeben hat, „Anne Will“, das offenbar eine gewisse Vorbildfunktion hatte, ist auch öffentlich gesagt worden.

Um Ihre Frage zu beantworten: Ich habe nicht vor, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Proporz, oder wie immer man das benennen will, im ORF für einzelne Sen­dungen verankert (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen) und damit die redaktio­nelle Unabhängigkeit und die journalistische Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Mitar­beiterinnen des ORF beendet. Nein, das habe ich nicht vor. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kickl.

 


Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Bundesminister, es ist eine allgemein be­kannte Tatsache, dass das rote Parteibuch durchaus hilfreich ist, wenn es darum geht, bestimmte Chefpositionen im ORF zu besetzen (Ruf: Das schwarze auch! – Zwischen­ruf des Abg. Rädler); von daher liegt es auf der Hand, dass diese Gefälligkeiten dann dort auch erledigt werden.

Das Privileg des ORF, eine Zwangsgebühr zu kassieren, eine Fernsehsteuer von je­dem Fernsehapparatbesitzer, unabhängig davon, ob er diese Programme konsumiert oder nicht, ist nach meinem Empfinden daran gekoppelt, dass es auch eine Verpflich­tung zur Objektivität in der Berichterstattung gibt. Diese Verpflichtung zur Objektivität wird in letzter Zeit vermehrt ignoriert und in manchen Fällen – wie auch im genannten – mit Füßen getreten; dafür gibt es viele Beispiele, Sie kennen sie genauso gut wie ich.

Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister, lautet daher: Wie viele Unterschriften müss­te denn aus Ihrer Sicht ein Volksbegehren zur Aufhebung der ORF-Zwangsgebühren erreichen, damit dieses Anliegen parlamentarisch auch von Ihnen unterstützt und um­gesetzt und nicht wie viele andere Bürgeranliegen schubladisiert wird?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Wenn es um die Frage der Objektivität geht, haben wir – übrigens auch verfas­sungsrechtlich abgesichert – Instrumentarien, die auch hier in diesem Haus beschlos­sen wurden. Diese Instrumentarien sehen vor, dass man bei Behörden Beschwerde


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