Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 19

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einlegen kann und dass diese dann in objektiver Form, verfassungsrechtlich unabhän­gig entscheiden, ob gegen das Objektivitätsgebot verstoßen wurde oder nicht.

Das ist rechtsstaatlich übrigens ein wunderbares Instrumentarium. Es entspricht genau dem, was den europäischen Rechtsstaat unter anderem ausmacht, und das beruhigt mich, weil ich es für schrecklich halten würde, wenn Sie oder andere Politiker (Zwischen­ruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein) über die Frage, ob objektiv berichtet wurde oder nicht, entscheiden. (Abg. Kickl: Es ist besser …!) – Nein. Es gibt die KommAustria, und Sie haben das mitbeschlossen, nehme ich an, denn die verfassungsrechtliche Un­abhängigkeit der KommAustria wurde hier in diesem Hause 2009, glaube ich, be­schlossen (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen); davor war das nämlich nicht der Fall. – Das ist das eine.

Das Zweite ist (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen) – ich mache es ganz kurz –: Ich halte es für sehr klug, dass es ein duales Rundfunksystem gibt. Dazu gehört auch – wie in anderen Ländern Europas –, dass der öffentlich-rechtliche Teil über Gebühren finanziert wird, egal, ob das Haushaltsabgabe, Medienabgabe oder Rundfunk­gebühr heißt. (Abg. Kassegger: … Frage beantworten!) Daher gilt – zu Ihrer Frage – das Gleiche, was gesetzlich vorgesehen ist: eine bestimmte Anzahl, die in der Verfassung steht – Punkt.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Hakel.

 


Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Wenn ich da höre, was Kollege Kickl so von sich gibt zu einem Gesetz, das unter Schwarz-Blau beschlossen wurde (Hallo-Ruf bei der ÖVP – Heiterkeit und Zwischen­rufe bei Abgeordneten der FPÖ) – ja, Schwarz-Blau, die Kollegen waren dabei –, dann kommt es mir schon ein bisschen so vor, als wäre da jetzt ein TV-Gesetz à la Polen geplant.

Das ORF-Gesetz hat sich in der Praxis ja bewährt. Der ORF feiert einen Erfolg nach dem anderen, er gewinnt den Song Contest, er richtet den Song Contest aus, es wer­den Filmpreise gewonnen. Der öffentlich-rechtliche Auftrag gerade in den Bereichen Kultur und Bildung wird erfüllt; ich nenne nur die freiwillige Verpflichtung zu einer Mu­sikquote und so weiter und so fort.

Herr Minister, sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Frage des Herrn Kollegen Kickl eher polemisch zu verstehen ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, die war nicht polemisch …!), als dass eine politische Frage dahintersteht (Abg. Brosz: … Voll­ziehung! – Ruf bei der FPÖ: … Gegenstand der Vollziehung!): Haben Sie vor, einen Staatsfunk aus dem ORF zu machen? (Heiterkeit des Abg. Vetter. – Ruf: Ist er ja schon! – Ist das Ihre Frage zum ORF? – Weitere anhaltende Zwischenrufe.)

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwischenrufe sind ein Instrument des lebendigen Parlamentarismus, es darf nur nicht dazu kommen, dass der Redner nicht mehr in der Lage ist, seine Ausführungen zu machen, daher er­suche ich, Zwischenrufe so zu machen, dass wir trotzdem in der Fragestunde fortset­zen können. (Ruf bei der ÖVP: Suggestivfrage …!)

Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Also ich interpretiere das als den Versuch, politischen Druck auf die Redak­teure und Redakteurinnen betreffend eine Entscheidung aufzubauen. Alle miteinander, nicht nur die, die sich jetzt in Printmedien geäußert haben, sondern auch viele Jour­nalistinnen und Journalisten des ORF bis hin zum Redakteurssprecher haben sich ent­sprechend geäußert, nämlich dahin gehend, dass der Versuch unternommen wird, poli­tischen Druck auszuüben, wer wie Sendungen gestaltet.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite