Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 17

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Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Also im Endeffekt: Zeithorizont noch nicht ganz absehbar.

Meine Zusatzfrage: Das Prinzip „Beraten statt strafen“ ist, glaube ich, auch ein allge­meines Grundprinzip, dem sich die Regierung verschrieben hat. Werden auch solche Aspekte, dass man zuerst die Verhältnismäßigkeit zwischen Verstößen und Strafen be­rücksichtigt, dass man der Behörde einen Ermessensspielraum gibt und zuerst die Be­ratung in den Vordergrund stellt und dann erst zum Strafen kommt, ein Schwerpunkt sein bei den Überlegungen in dieser Gruppe, die sich dementsprechend zusammen­setzt?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Die Frage bei strafrechtlichen Bestimmungen, egal ob das gerichtlich strafrecht­liche oder verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen sind, ist ja immer das Lenken in Richtung eines bestimmten, gesellschaftlich gewünschten Verhaltens.

Der zweite Grundsatz ist eigentlich, dass wir immer das gelindeste Mittel anzuwenden haben. Wir beginnen ja auch nicht mit Haftstrafen, sondern wir beginnen zum Teil mit Diversion, zum Teil mit Belehrung, mit Ermahnung und zum Teil in der Folge dann mit Geldstrafen. Ob wir da jetzt speziell das Prinzip „Beraten statt strafen“ zusätzlich ver­ankern müssen oder ob die jetzigen verwaltungsstrafrechtlichen Regelungen ausrei­chen, auch das wird diese Arbeitsgruppe diskutieren. Also ich kann Ihnen jetzt ab­schließend kein Ergebnis sagen – und würde das auch den Teilnehmern der Arbeits­gruppe gegenüber nicht fair finden, wenn ich Ihnen jetzt schon ein abschließendes Er­gebnis sagen würde.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 3. Anfrage, der des Abgeordneten Kickl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Letzten Sonntag hat ja das sozialistische Bestellfernsehen, gemeinhin be­kannt als ORF, einen bisher unerreichten Höhepunkt an SPÖ-Hofberichterstattung ab­geliefert. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Die Herren Dittlbacher – vormals „Arbei­terzeitung“ – und Wrabetz, beide Ihrer Partei durchaus nahe stehend, haben dazu das Diskussionsformat „Im Zentrum“ in ein Nicht-Diskussionsformat umgedreht. Ziel war es offenbar, den Herrn Werner Faymann vor den kritischen Fragen der Opposition im Zu­sammenhang mit seiner Wendehalspolitik in der Flüchtlingsfrage zu schützen.

Das läuft darauf hinaus, dass der ORF seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag zur objek­tiven Information nicht nachkommt. Und das alles wird dann auch noch mit Zwangsge­bühren finanziert. Herr Bundesminister, daher frage ich Sie:

191/M

„Haben Sie, vor dem Hintergrund des Solo-Auftrittes des Bundeskanzlers in der ORF-Sendung ,Im Zentrum‘, eine Änderung des ORF-Gesetzes in Aussicht genommen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Also abgesehen davon, dass es eben Ihr Stil ist oder Sie dieses Forum jetzt benutzen wollen, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ORF zu beleidigen (Abg. Be­lakowitsch-Jenewein: Das war keine Beleidigung!) oder die redaktionelle Unabhän­gigkeit infrage zu stellen – das ist Ihre Sache (Beifall bei der SPÖ) –, haben wir eine Gesetzeslage, wo ich empfehlen würde, dass diese von allen, insbesondere von den gewählten Abgeordneten, respektiert wird. (Abg. Darmann: Ihre Einflussnahme ist eine Beleidigung!)

 


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