Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 16

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Wir erwarten auch Vorschläge zur Neuregelung eines europäischen Urheberrechts, weil man gesehen hat, dass viele Dinge mittlerweile extrem grenzüberschreitend sind, natürlich insbesondere durch das Internet, und da bestimmte Punkte sind, die gerade für Österreich relativ schwierig wären, wenn das nicht beibehalten wird. Das Stichwort ist zum Beispiel Geoblocking. Und es hat auch durch die Europäische Kommission im vergangenen Herbst eine Konsultation betreffend Internetplattformen stattgefunden, an der weiter gearbeitet wird.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 2. Anfrage, jener des Abgeordneten Mag. Groiß. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Minister! Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2015 im Zuge des Reformdialogs Verwaltungsvereinfachung eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau sowie zur Verbesserung der Effizienz und Bürger­nähe in der Verwaltung beschlossen, welche möglichst bald in ein Sammelgesetz um­gesetzt werden sollen. Ein Bereich ist auch die weitgehende Abschaffung des Kumula­tionsprinzips im Verwaltungsstrafrecht, da dieses oftmals zu nicht rechtfertigbaren Straf­höhen führt. Dazu liegen Entwürfe von Gutachten von namhaften Experten vor.

Meine Frage lautet:

182/M

„Wann werden Sie dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, mit dem unter anderem nicht rechtfertigbare Belastungen durch das Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht in Anlehnung an das gerichtliche Strafrecht zukünftig verhindert werden sollen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Also wann genau ich den Entwurf vorlege, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir zusätzlich zu diesem von Ihnen erwähn­ten Reformdialog Verwaltungsvereinfachung eine interministerielle Arbeitsgruppe ein­setzen, die sich speziell nur mit dem Thema Novellierung des Verwaltungsstrafrechts, auch Stichwort Kumulationsprinzip, befasst.

Wir haben Anfang dieses Monats die hauptbetroffenen Ressorts gebeten, jeweils Ex­perten/Expertinnen namhaft zu machen – da geht es um das Bundeskanzleramt, um das Wirtschaftsministerium, um das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz, um das BMVIT, um das BMF, weil es logischerweise auch um die Fra­ge der Einnahmen geht, um das BMI und das BMLFUW, also das Landwirtschaftsres­sort, und auch um das BMJ. Wir werden dann auch noch die Länder mit einbeziehen müssen, weil ja zum Teil Verwaltungsstrafen in die Länderkassen fließen, und wir wer­den dazu auch die Sozialpartner, also jedenfalls die Wirtschaftskammer und die Arbei­terkammer, einladen.

Es geht ja beim Thema Verwaltungsstrafen oder bei der Diskussion, über die wir jetzt reden, einerseits um die Frage der Kumulation, andererseits darum, welchen Zweck diese Strafen, über die wir reden, haben. Es ist ein Unterschied, ob es um das Verbot des Handytelefonierens geht oder ob es um Maßnahmen geht, die zum Beispiel Lohn- und Sozialdumping einschränken sollen.

Die Arbeitsgruppe wird also, sobald die Experten nominiert sind, ihre Arbeit beginnen, und sobald man hinsichtlich eines Gesetzentwurfs Konsens hat, werden wir diesen vor­legen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Groiß.

 


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