Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 23

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haben mit der Fragestellung begonnen, als diese Zeit ausgeschöpft war. (Anhaltende Zwischenrufe.)

Deshalb würde ich ersuchen, dass sich alle Abgeordneten an die Geschäftsordnung halten; ich gehe davon aus, dass Sie sie kennen, wir haben sie uns nämlich selbst ge­geben.

Herr Bundesminister, bitte. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er hat ja keine Frage ge­stellt! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ich würde meinen, das überlassen Sie dem Herrn Bundesminister, ob er eine Antwort hat. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen sowie Zwischenruf des Abg. Lugar.)

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Also zu Ihrer Wortmeldung  (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen sowie des Abg. Lugar. – Unruhe im Sitzungssaal.)

Sollen wir irgendwie weitertun, oder haben Sie vor … (Abg. Haider: Sie können nicht …, Sie haben keine Frage! – Abg. Kickl: Sie können nicht antworten …!) – Wenn Sie mich antworten lassen, Herr Kickl, dann kann ich auch antworten. (Beifall des Abg. Wenin­ger. – Ruf: Er hat nichts gefragt!) – Ich habe es verstanden. (Heiterkeit, Beifall und Zwi­schenrufe bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich Sie ersu­chen, dass wir wieder in die Fragestunde einsteigen; am Wort ist der Herr Bundesmi­nister. (Abg. Kickl: … holen Sie sich das Protokoll!)

Es gilt folgende Vereinbarung: Anfragen: 2 Minuten; Antworten auf Fragen: 2 Minuten (Zwischenruf des Abg. Neubauer); Zusatzfragen: 1 Minute; Antworten auf die Zusatzfragen: 1 Minute. Ich würde darum ersuchen, das einzuhalten. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Herr Abgeordneter Brosz und in der Folge Herr Abgeordneter Cap, das war sozusagen die Verknüpfung zwischen Gremienreform und Programmgestaltung und der Frage der Objektivität. Ich halte das für eine unzulässige Verknüpfung, weil die Objekti­vität im ORF-Gesetz geregelt ist (Zwischenruf des Abg. Rädler), weil wir gesetzliche Vor­kehrungen getroffen haben, wie das kontrolliert werden kann – mit Beschwerderecht und der Prüfung der Beschwerde.

Daraus abzuleiten, dass die Gremien verkleinert oder verändert werden oder sonst ir­gendetwas geschieht, ist aber eine Verknüpfung, die unzulässig ist. Das würde nämlich bedeuten, dass Sie wollen, dass die Gremien eine Proporzeinladungsliste – oder was auch immer – absegnen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Das ist weder die Aufgabe des Stiftungsrates, noch ist es die Aufgabe des Publikumsrates. Wenn es Beschwerden gibt, dann gibt es dafür die KommAustria, die entsprechende Einrichtung, die Sie hier verfassungsrechtlich beschlossen haben. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Zum anderen: Man kann logischerweise eine andere Meinung haben. Die Bundesre­gierung und die Mehrheit des Parlaments waren, als das ORF-Gesetz beschlossen wur­de, der Meinung, dass es 35 Stiftungsräte geben soll und auch die einzelnen Parteien, die Länder diese jeweils nominieren sollen; sie kennen die Zusammensetzung.

Es gibt die andere Auffassung, die besagt, ein kleineres Gremium – wir haben das dis­kutiert, zehn plus fünf Belegschaftsvertreter – ist effizienter. – Ja, diese Meinung teile ich, ohne dass das eine Kritik am jetzigen Stiftungsrat ist. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Die Frage ist aber, wie die ausgewählt werden, und solange wir dazu keine breite Mehrheit haben, wird es auch keine Änderung des ORF-Gesetzes geben können. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Darmann.

 


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