Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 24

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Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Drei kurze Punkte zur Einleitung: Erstens hatte ich gedacht, dass der Höhepunkt der heu­tigen Fragestunde das Eingeständnis der SPÖ-Abgeordneten Hakel ist, dass der ORF ein Rotfunk sei. – Das war einmal eine interessante Feststellung!

Zweitens geht es nicht alleine um den Beschluss und darum, wer das ORF-Gesetz beschlossen hat, sondern es geht natürlich grundlegend um die Einhaltung von be­schlossenen Gesetzen. (Abg. Hakel: Die werden ja eingehalten!) Darum geht es, Frau Kollegin Hakel! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Drittens, Herr Bundesminister, zeigt doch das Schauspiel, das soeben durch Herrn Kol­legen Cap abgeführt wurde, dass es keinen Unterschied macht, ob es Anstrengungen seitens der SPÖ gibt, in den ORF parteipolitisch hineinzuregieren oder die Spielregeln hier im Haus zu beugen – die SPÖ macht, was sie will! (Abg. Hakel: Wo ist die Frage?)

Und nun meine Frage: Herr Bundesminister, Sie selbst haben das Objektivitätsgebot heute mehrfach strapaziert. Uns von der FPÖ würde sehr wohl interessieren – wir sind ja eine nicht unwesentliche politische Kraft in diesem Land, die durch den ORF bei ei­nigen Sendeformaten regelmäßig ausgebootet wird –, wie Sie Objektivität im ORF de­finieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vielleicht können Sie uns und dem Steuerzahler, dem ORF-Zwangsgebührenzahler in drei, vier oder fünf Punkten erklären, was das Objektivitätsgebot ist und wie es durch Sie, Herr Bundesminister, definiert wird.

 


Präsidentin Doris Bures: Und das in einer Minute – bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Es geht kürzer: Es ist nicht meine Aufgabe, es ist nicht die Aufgabe der Politik, die Einhaltung der Objektivität zu überprüfen, sondern das ist, wie es in einem Rechts­staat vorgesehen ist, wie es auch bei uns in unserem Rechtsstaat geregelt ist, Aufgabe der zuständigen Behörde beziehungsweise der zuständigen Gerichte. (Abg. Deimek: Aber der Staat gehört noch nicht der SPÖ! Zwischenruf des Abg. Rädler.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Mag. Alm. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Ja, Medienpolitik steht in Österreich wenig im Zusammenhang mit den demokratischen Anforderungen an moder­ne Medienproduktion. Sie erschöpft sich im Wesentlichen in der Erhaltung von histori­schen Vertriebsinfrastrukturen und trägt wenig dazu bei, die unterstellte Marktinsuffi­zienz in der Produktion öffentlich-rechtlicher Inhalte irgendwie zu adressieren. Über das Vorliegen einer Marktinsuffizienz könnte man natürlich streiten, aber nehmen wir das ein­mal als Dogma der österreichischen Medienpolitik an.

Die drei wichtigsten medienpolitischen Steuerungsinstrumente neben den Rundfunkge­bühren wären dann die Presseförderung in der Höhe von zirka 9 Millionen €, die direk­te Inseratenvergabe in der Höhe von, wie wir jetzt gehört haben, zirka 188 Millionen €, und dann hätten wir noch die Werbeabgabe für Medien, sozusagen als indirekte ne­gative Förderung, in der Höhe von etwa 100 Millionen €.

Meine Frage:

188/M

„In welcher finanziellen Größenordnung planen Sie eine Reform der wichtigsten me­dienpolitischen Instrumente?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


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