Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Also abgesehen davon, dass Sie jetzt unterschiedliche Dinge miteinander vermischt haben, haben Sie jedenfalls eines noch vergessen – oder vielleicht war es meine Unaufmerksamkeit, ich glaube aber nicht –, nämlich die Förderung des privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunks, die wir, ich glaube, im Jahr 2009, beginnend mit 2010 eingeführt haben, im Rahmen derer private kommerzielle Rundfunkunternehmen, aber auch nichtkommerzielle, gemeinnützige Rundfunkunternehmen Förderungen bekommen können.
Jetzt könnte man, wenn man es so macht, wie Sie es machen, sagen, es gibt noch die Filmförderung und andere Förderungen, die auch jeweils indirekt eine Förderung von Medien oder Medienunternehmen sind, denn wenn wir Filme fördern und diese in Rundfunkmedien ausgestrahlt werden, dann haben wir auch einen Beitrag zur Programmgestaltung geleistet.
Das andere ist die Frage von Anzeigen: Ist das Medienförderung? – Nein, es ist Informationsvermittlung, die indirekt natürlich auch dem gesamten Medienmarkt Österreichs zugutekommt. Außerdem haben Sie jetzt, glaube ich, die Bundesförderung und das Volumen aller öffentlichen Einrichtungen – auch der Länder und so weiter –, miteinander gekoppelt.
Welche Größenordnung zum Beispiel jetzt die Frage einer Änderung der Presseförderung hat, hängt davon ab, was wir am Ende zustande bringen. Es gibt einen Vorschlag vom Verband Österreichischer Zeitungen, die gehen von 35 Millionen € aus. Es hat ein Gutachten von Hannes Haas gegeben, der leider viel zu früh verstorben ist, in dem es, glaube ich – ich habe die Zahl nicht genau im Kopf –, auch um diese Größenordnung gegangen ist, aber am Ende ist es ein Gesamtpaket. Daher ist die Frage jetzt, solange das Gesamtpaket nicht fertig ist, relativ schwer zu beantworten.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Das merke ich. – Meine Aufzählung vorhin war auch keine vollständige Liste, sondern ich habe mich auf die wichtigsten Instrumente beschränkt. Die von Ihnen genannte Förderung für den Privatbereich nimmt sich ja im Vergleich zu den GIS-Gebühren von zirka 600 Millionen € sehr gering aus.
Dass es sich bei diesen zirka 200 Millionen € direkte Presseförderung nicht um Information handelt, wird ja auch dadurch bestätigt, dass das im Diskurs über diese Thematiken durchaus als direkte Presseförderung bezeichnet wird und nicht als Budget für die Information.
Meine Frage daher präzisiert: Wäre es nicht sinnvoll, diese Werte zu vertauschen, also das, was jetzt als, wie Sie es bezeichnen, Informationsbudget zur Verfügung steht, diese zirka 200 Millionen €, in eine Förderung öffentlich-rechtlicher Inhalte umzuwidmen, also in eine wirkliche Public-Value-Inhalte-Förderung, und sozusagen dieses Informationsbudget auf die Höhe der derzeitigen Presseförderung von zirka 10 Millionen € zu deckeln?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Folgt man dem Vorschlag, würde das eine ziemlich radikale Änderung der österreichischen Verfassung bedeuten. Das würde bedeuten, dass erstens die Ministerverantwortlichkeit beendet wird, und das ist eines der Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Das hieße zweitens, dass der Bund darüber bestimmt, was in den Ländern, in ausgelagerten Unternehmen, in Tochterunternehmen und so weiter geschieht. Ich glaube, da müsste man wahrscheinlich nicht nur die Bundesverfassung, sondern auch das Aktienrecht und so weiter grundlegend verändern, und das würde ich, ehrlich gesagt, nicht empfehlen.
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