Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 32

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Das heißt, sinnvollerweise gibt es einen Ablauf, den man einhält: Report von ICOMOS, Stellungnahme, Endbericht, und dann werden wir entsprechende Schritte, je nachdem, was dann herauskommt, überlegen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Gerstl.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Zunächst möchte ich noch einmal auf die Frage der Kollegin Karl einge­hen und mich für Ihre Zusage bedanken, die europäische Initiative zur Sicherung des Kulturerbes ganz besonders zu unterstützen.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Hauptfrage jetzt einen weiteren ICOMOS-Be­richt anschneiden. ICOMOS hat knapp vor Weihnachten einen sogenannten Weltkul­turerbe-Alarm ausgelöst, was das Gesamtkunstwerk am Steinhof betrifft. Es erging ein Schreiben an den Wiener Bürgermeister und auch an einen Beamten Ihres Ressorts. Dieses historische Gesamtkunstwerk ist nach Ansicht von ICOMOS Österreich gefähr­det, das im Auftrag der UNESCO gehandelt hat. Auf diesem historischen Gesamt­kunstwerk befindet sich auch ein Mahnmal betreffend die Tötung von Hunderten von Kindern in der Nazi-Zeit und Tausenden von Kindern, die dort gequält worden sind. In diesem Zusammenhang gilt es, gerade dieses Mahnmal und das historische Gesamt­kunstwerk zu erhalten.

Meine Frage daher: Was können Sie als Kulturminister tun, um zur Sicherung dieses Kulturerbes tätig zu werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen jetzt nicht alle Details dazu beantworten. Ich kann das gerne zum ICOMOS-Bericht auch im Konnex jetzt mit dem Mahnmal, das Sie erwähnt haben, nachreichen.

Was wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen tun können, ist primär, natürlich das Denkmalschutzgesetz, die Möglichkeiten, die es dort gibt, auszuschöpfen. Ansons­ten liegen Flächenwidmung, Baubewilligungen et cetera einerseits in der Zuständigkeit des jeweiligen Gemeinderats oder Landtags – nein, Gemeinderat, glaube ich; Flächen­widmung ist Gemeinderat.

Die Frage der Baubewilligungen ist eine behördliche Entscheidung, die im Zuge eines rechtsstaatlichen Verfahrens abläuft. Unser Instrument ist das Denkmalschutzgesetz.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Dr. Zinggl. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Bundesminister! Bei den Ge­hältern der Direktoren und Direktorinnen in den österreichischen Bundesmuseen zeigt sich die Republik besonders spendabel und großzügig. Das sind Gelder, die dann im operativen Budget, also bei den Ausstellungen, fehlen. Gehälter von 250 000 € pro Jahr sind keine Ausnahme. Mir scheint es auch ungerecht gegenüber den Managementebe­nen direkt darunter zu sein, die ja für den Betrieb maßgebende und entscheidende Ar­beit leisten und verantwortlich sind.

Meine Frage lautet:

190/M

„Trotz enger Kulturbudgets verdienen in Österreich manche Museums-Direktoren und Di­rektorinnen so viel wie der Bundeskanzler. – Werden Sie bei Neubesetzungen von Lei-


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