Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 36

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fassungsausschuss, ich glaube, das letzte Mal anlässlich des Berichtes der Datenschutz­behörde. Und wenn ich mich jetzt nicht ganz irre, ist in dem Bericht der Datenschutzbe­hörde nicht diese Klage drinnen, die Sie regelmäßig erheben, sondern es sind viele Maß­nahmen – organisatorisch, in der Einteilung der Behörde, die ja ab vorigem Jahr so­zusagen auch verfassungsrechtlich unabhängig gestellt wurde – gesetzt worden, die die Effizienz gesteigert und Rückstände abgebaut haben.

Ich habe immer gesagt, wenn erforderlich, dann müssen wir das tun, wenn Sie dann auch einen entsprechenden Beschluss hier mittragen. Momentan ist jedenfalls ein An­spruch in diese Richtung an mich noch nicht herangetragen worden.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Scherak.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, ich weiß nicht, ob ich die Antwort auf die Frage des Kollegen Buchmayr richtig ver­standen habe. Sie haben gesagt, den Umgang mit den USA erleichtert momentan die ganze Diskussion um Privacy Shield und das Ende von Safe Harbor. Ich sehe es nicht als erleichternd an, weil die Frage und das, was jetzt schon auf dem Tisch liegt oder was man zumindest hört über das vorgeschlagene Privacy Shield, zu einem gewissen Grad ja wieder die gleichen Probleme aufwirft wie Safe Harbor.

Jetzt ist es ja so, dass es diesen Vorschlag einmal gibt, den wir alle noch nicht wirklich ausreichend kennen. Die Datenschutzgruppe der Europäischen Union nach Artikel 29 wird sich im April zusammensetzen und wird danach auch sagen, wie sie dieses Ab­kommen, das jetzt einmal da auf dem Tisch liegt, sieht.

Meine Frage geht dahin: Was werden Sie und was wird Österreich insbesondere tun, dass wir eben nicht Gefahr laufen, dass sowohl das europäische Datenschutzniveau als auch das noch viel höhere österreichische Datenschutzniveau durch ein neues Ab­kommen hier wieder unterlaufen werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Indem wir die Position, die wir immer vertreten haben, nämlich dass wir eben ein möglichst hohes Datenschutzniveau beibehalten wollen, in allen Gremien, wo im­mer es möglich ist, einbringen und vertreten.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 12. Anfrage, welche Herr Abgeord­neter Gerstl formuliert. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Bundesminister, wenn ich richtig informiert bin, gibt es in Ihrem Ressort eine Arbeitsgruppe zum Thema Presseförde­rung, die darüber diskutiert, wie diese Presseförderung Neu aussehen kann. Im Mo­ment vergibt der Bund über den Presseförderungstopf, glaube ich, rund 9 Millionen €, aber es kommt ein wesentlicher anderer Topf dazu, der lautet: Inserate, Beilagen, Pub­likationen, die darüber hinaus gemacht werden. Österreichweit spricht man von rund 200 Millionen €; ich glaube, auf Bundesebene von rund 120 Millionen €.

Jetzt gibt es mehrere Vorschläge zur Presseförderung, dazu, wie diese verändert wer­den kann. In Kritik stehen immer wieder die Vertriebsförderung und auch die Vielfalts­förderung. Die meisten Stimmen, die ich höre, gehen in die Richtung mehr Qualitäts­förderung. Zur Qualitätsförderung kommt vielleicht auch noch eine Lesekompetenzför­derung dazu, die angesprochen wird, und auch eine Bildungsförderung, sodass man die­se Medienförderung eigentlich noch gesamtheitlicher betrachten kann.

Meine Frage lautet: Können Sie uns sagen, in welche Richtung Ihre Intentionen bei der Stärkung, Veränderung der Presseförderung gehen, was da Ihre Absichten dabei sind?

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